Ein bekannter Schauspieler und ein intimes Video, zwei Männer und zwei Frauen aus dem Rotlichtmilieu, ein Boulevardjournalist: Fast zehn Stunden lang befasste sich das Amtsgericht München am Montag mit der Sex-Affäre um Ottfried Fischer. Am Abend wurden alle fünf Angeklagten zu Geldstrafen verurteilt. Fischer zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: Es sei ein Zeichen gesetzt worden.Das Gericht befand die drei Männer und zwei Frauen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs Fischers durch Bildaufnahmen für schuldig. Der angeklagte ehemalige Bild-Redakteur wurde darüber hinaus wegen Nötigung verurteilt. Er muss mit 14 400 Euro die höchste Geldstrafe der fünf Angeklagten zahlen (180 Tagessätze à 80 Euro). Der Mann, der sonst als Bulle von Tölz im deutschen Fernsehen ermittelt, las konzentriert mit, als Staatsanwalt Kai Gräber die Anklageschrift verlas. Laut dem Ermittler hatten zwei 36 und 44 Jahre alte Angeklagte die Ex-Freundin eines von beiden angestiftet, ein Video von einem intimen Treffen mit Fischer in dessen Wohnung zu drehen. Im Sommer 2009 habe die Ex-Freundin gemeinsam mit einer Komplizin den Schauspieler dann beim Sex gefilmt.Mit diesem Video habe einer der Männer sich im September 2009 an den damaligen Bild-Redakteur gewandt und es ihm verkauft. Durch den Verweis auf den Film habe der 29 Jahre alte Journalist Fischer daraufhin zur Zusammenarbeit mit ihm und seiner Zeitung gebracht, unter anderem zu einem Interview, in dem Fischer umfangreich Auskunft über sein Verhältnis zu den Frauen gab.In einem Rechtsgespräch nach der Verlesung der Anklageschrift einigten sich alle Verfahrensbeteiligten darauf, dass die Beschuldigten im Fall eines vollumfänglichen Geständnisses mit Geldstrafen rechnen können. Daraufhin räumten vier Angeklagte die Vorwürfe im Wesentlichen ein und entschuldigten sich bei Fischer eine Ausnahme bildete lediglich der Redakteur. Er sagte aus, er habe mit dem Video nie direkten Druck auf Fischer und seine Agentin ausgeübt. Er habe das Video zwar für eine Informationshonoraranzahlung von 3000 Euro angekauft, es sei aber nie zur Veröffentlichung bestimmt gewesen. Das Interview mit Fischer sei auf Initiative von Fischers Agentin zustande gekommen.Ich bin definitiv nicht unter Druck gesetzt worden, erklärte Fischers Agentin. Allerdings sagte sie auch aus, sie habe das Interview nicht angeboten. Ihr Ziel sei es gewesen, die negative Berichterstattung über Fischer im Zusammenhang mit den Prostituierten zu verbessern. Daher habe sie dem Schauspieler zu dem Interview geraten.Fischer selbst kann sich durchaus an einen gewissen Druck erinnern, der durch den Verweis auf das Video aufgebaut wurde. Seine Agentin habe ihm geschildert, dass Film- und Fernsehaufträge ausblieben, wenn er nicht mit der Zeitung zusammenarbeite. Sie hat mit gesagt, der Sch. hat das Video im Giftschrank, und wenn wir das Interview geben, dann bleibt es auch drin. Letztlich entschied sich Fischer laut seinem Anwalt Steffen Ufer zur Anzeige, da er erstens den Film nicht bekommen hat und es ihm zweitens halt erst im Nachhinein bewusst geworden ist, was für eine Ungeheuerlichkeit das Ganze ist.In seinem Plädoyer erklärte Ufer dann, Fischer gehe es nicht um hohe Haftstrafen, sondern um eine gewisse Abschreckung, die von diesem Prozess ausgehen soll. Fischer betonte nach der Urteilsverkündung: Pressefreiheit darf nicht zu Erpresserfreiheit werden. Es habe ihn einen Teil seiner Privatsphäre gekostet, um klarzumachen, dass auch Prominente Privatsphäre haben.
Ex-Journalist der Bild und vier Angeklagte aus dem Milieu verurteilt Fischer siegt im Prozess um Sexvideo
Redaktion 26.10.2010 - 08:00 Uhr