Bayerische Staatskanzlei muss Meinungsumfragen herausgeben

MÜNCHEN. Die bayerische Staatskanzlei muss ihre umstrittenen sogenannten Resonanzstudien grundsätzlich auf Anfrage eines Landtagsabgeordneten herausgeben.

Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Montag und gab damit einer Klage des SPD-Fraktionsvorsitzenden Markus Rinderspacher statt. Zur Begründung hieß es, das Recht des Abgeordneten auf eine umfassende Beantwortung sei von der Staatskanzlei verletzt worden.

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Die Staatskanzlei hatte die Meinungsumfragen zunächst mit der Begründung zurückgehalten, diese berührten den sogenannten Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Rinderspacher wollte mit der Klage die Herausgabe der Studien erzwingen. Daraufhin stellte ihm die Staatskanzlei die Umfragen zur Verfügung. Der SPD-Politiker führte das Verfahren trotzdem weiter, um die Frage grundsätzlich zu klären.

Monatelange Kritik

Die Studien stehen seit Monaten in der Kritik. Der Staatskanzlei wird vorgeworfen, Meinungsumfragen für parteipolitische Zwecke der CSU in Auftrag gegeben und aus Steuergeld finanziert zu haben.

Die Staatskanzlei hatte die Studien in den Jahren 2000 bis 20009 beim Meinungsforschungsinstitut GMS auf Kosten des Steuerzahlers in Auftrag gegeben. In den Umfragen wurden neben der Bewertung von Sachthemen auch Wahlabsichten der Bürger abgefragt.

dapd