Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Montag und gab damit einer Klage des SPD-Fraktionsvorsitzenden Markus Rinderspacher statt. Zur Begründung hieß es, das Recht des Abgeordneten auf eine umfassende Beantwortung sei von der Staatskanzlei verletzt worden.