Das bayerische Arbeitsministerium wolle künftig keine Ausnahmen mehr zulassen. Zur Begründung hieß es am Freitag beim Ministerium, die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ladenschluss lasse keine erweiterten Öffnungszeiten an Sonntagen zu. Betroffen ist auch der Valentinstag (14. Februar), der dieses Jahr auf einen Sonntag fällt. Muttertag - heuer am 9. Mai - ist immer an einem Sonntag.
Floristen dürfen in Bayern an Sonn- und Feiertagen zwei Stunden lang verkaufen. Der Handel hatte aber in den vergangenen Jahren stets erfolgreich beantragt, dass Verkaufzeiten zu besonderen Gelegenheiten wie dem Muttertag auf vier Stunden verlängert werden dürfen.