Mountainbiker: Wo sie fahren dürfen

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Die Region verfügt über ein gutes Wegenetz für Mountainbiker. Wenn sie aber in der Natur auf Privatwege stoßen, kann es heikel werden. Die Rechtslage ist unübersichtlich. Ein Jurist, zwei Mountainbiker und ein Touristiker erklären, was erlaubt ist und was nicht.

 
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Dass nicht sofort ersichtlich ist, was verboten ist und was nicht, dafür sind mehrere Faktoren verantwortlich. Grundsätzlich dürfen Mountainbiker alle Wege befahren, auch wenn sie in Privateigentum sind. Das regelt das bayerische Naturschutzgesetz in Artikel 28 und 29, erklärt Thomas Weber, Jurist am Landratsamt in Kulmbach und zuständig für Natur- und Umweltschutz, dem Kurier. Darin heißt es: „Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern, und soweit sich die Wege dafür eignen (...). Den Fußgängern gebührt der Vorrang.“ Skifahren, Schlittenfahren, Reiten, Ballspielen und ähnliche sportliche Betätigungen in der freien Natur sind demnach erlaubt. Mountainbiker werden nicht explizit erwähnt.

Öffentliche Wege erhalten eine Widmung

Weber deutet das Gesetz dennoch so: „Mountainbiker dürfen auf fast jedem Weg fahren.“ Die im Gesetz formulierte Einschränkung beziehe sich vor allem auf Fahrzeuge. Öffentliche Wege erhalten laut Weber eine Widmung, das heißt: Es wird festgelegt, welche Personen und Fahrzeuge sie nützen dürfen. Nachzulesen sei dies bei den Kommunen im Straßen- und Wegeregister. „Oftmals stellt sich jedoch die Frage, was überhaupt noch ein Weg ist.“ Denn im Naturschutzgesetz steht auch, dass „das Radfahren (...) und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig“ ist. Welcher Weg ist aber geeignet?

Betreten (und befahren) auf eigene Gefahr

Im Bundesnaturschutzgesetz steht zudem: "Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen ist allen gestattet und geschieht auf eigene Gefahr." Jeder habe grundsätzlich auf sich selbst aufzupassen, folgert Weber daraus, was auch Haftungsansprüche ausschließe.

Bernd Tauer ist Mountainbike-Trailscout und bietet seit 2010 geführte Touren rund um Kulmbach an. Wer mit ihm fährt, tut dies auf eigene Verantwortung. Die Teilnehmer stimmen dem mit ihrer Unterschrift zu. Tauer ist sich bewusst, dass es heikel werden kann, wenn der Mountainbiker zum Beispiel einen Trampelpfad benutzt.

Gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich

Denn Mountainbiken mache einfach am meisten im Gelände Spaß. Habe er versehentlich einen Privatweg erwischt, dessen Nutzung nicht erlaubt sei, entschuldige er sich und fahre zurück.„Gegenseitige Rücksichtnahme ist für mich das A und O“, sagt Tauer.

Dass wie am Buchstein versucht wird, Mountainbiker mit Nagelbrettern zu Fall zu bringen, davon hat Tauer in der Frankenwaldregion noch nicht gehört. „Manchmal werden Stöcke über die Trails gelegt, was üble Konsequenzen haben kann, wenn man das nicht rechtzeitig sieht.“ Wer so etwas tue wisse offenbar nicht, dass das einen tödlichen Unfall nach sich ziehen kann. „Für mich ist das eine schwere Verletzung eines Mitbürgers“, schimpft Peter Hanke, Inhaber von Franken Aktivurlaub. „Dafür habe ich kein Verständnis. Wer so etwas macht, ist für mich ein Verbrecher“, sagt er über absichtlich gestellte Fallen, die im Fichtelgebirge glücklicherweise noch nicht vorgekommen seien.

Eigentümer können Benutzung verbieten

Im Bullheadhouse am Ochsenkopf verleiht er Mountainbikes und veranstaltet Camps und Technikkurse für Mountainbiker. Hanke hält sich an die Regel: „Man darf überall Mountainbiken, wenn es nicht explizit verboten ist.“ Es komme vor, dass Strecken in einem Privatwald oder von den Staatsforsten gesperrt würden. Daran müssten sich Mountainbiker halten. „Wem ein Weg gehört, der kann auch verbieten, dass er benutzt wird.“

Ausgewiesene Wege benutzen

Im Fichtelgebirge gibt es mittlerweile 350 Kilometer ausgewiesene Mountainbike-Touren. Die Bandbreite der Strecken reicht Andreas Munder von der Tourismus Marketing GmbH Ochsenkopf zufolge vom Hohen Fichtelgebirge bis in den Steinwald. 99 Prozent des Waldes gehört Munder zufolge den bayerischen Staatsforsten im Fichtelgebirge. Auch das Radwegenetz sei gut ausgebaut, wie der beliebte Mainradweg, der im Fichtelgebirge beginnt. „Wir geben die Empfehlung, die ausgewiesenen Wege zu benutzen und somit vertragen sich Wanderer, Mountainbiker und Radfahrer eigentlich recht gut.“ Nur vor drei Jahren habe es eine Änderung der Downhill-Strecke gegeben, weil an einer Stelle Wanderer entgegenkamen. Als Touristen seien alle die gleiche Zielgruppe: „Man kann sich ohne Probleme miteinander im Wald bewegen“, ist Munder überzeugt. „Die Natur als Erholungsraum kann schließlich jeder nutzen - und überlastet sind wir nicht.“

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