„Ich bin davon überzeugt, dass Sie nicht krank sind“, sagte Thomas Dolmany (58). Der Nürnberger Rechtsanwalt hatte gerade die Pflichtverteidigung von Mollath übernommen, es drohte eine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie. Einer von zig Fällen, Routine für Dolmany. Das psychiatrische Gutachten akzeptieren, das Mollath eine Wahnkrankheit attestierte, neun Monate auf Bewährung, keine Unterbringung, das war 2004 der Vorschlag des Rechtsanwaltes. Denn gegen Gutachten, das weiß der erfahrene Anwalt, habe man schwer eine Chance vor Gericht. Und Mollath? „Herr Mollath hat nie mit mir über den Fall gesprochen.“ Als es zur Verhandlung vorm Nürnberger Amtsgericht kommt, nimmt Mollath ein Buch, lehnt sich zurück und – liest. Die Anklage habe ihn nicht interessiert, sagt Dolmany. Stattdessen macht er seinem Anwalt Angst: Donnert an einem Freitagabend schreiend gegen die Kanzleitür, beschimpft ihn als Nazi, warnt ihn, besser seine Rechtsschutzversicherung zu bezahlen. Denn der Fall koste ihn sonst die teure Wohnung in Erlenstegen.
