Möglicherweise landet der Fall sogar vor Gericht Bayreuther streitet mit Bußgeldstelle: "Fall von Industriebeamtentum"

Von David Mellein

Karsten G. wurde geblitzt. Davon erfahren hat er erst durch eine Mahnung. Eine Verwarnung hatte er wegen des Poststreiks im Juni nie bekommen. Gnade gibt's trotzdem nicht.

Symbolfoto: Patrick Seeger/dpa Foto: red

Bezahlen soll Karsten G. (40) jetzt nicht nur dafür, dass er zu schnell gefahren ist. Sondern auch dafür, dass er nicht auf einen Brief reagiert hat, den er nie bekommen hat. Macht 25 Euro plus 28,50.

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"Ich habe ja kein Problem damit, die 25 Euro für zu schnelles Fahren zu bezahlen. Es geht mir darum, dass ich keine Chance hatte, auf die Verwarnung zu reagieren", sagt der Diplom-Ingenieur. Und hat bei der Bußgeldstelle Einspruch erhoben. Die Antwort kam postwendend: Einspruch abgelehnt. Mit einer Begründung, die längst nich jedem geläufig sein dürfte:

Kein Recht auf Verwarnung

In aller Regel ist die Busgeldstelle so zwar so nett - einen rechtlichen Anspruch auf eine Verwarnung hat der Bürger aber nicht. Im Klartext: Wer geblitzt wird, aber keine Post bekommt, ist nicht zwangsläufig aus dem Schneider.

Verkehrsrechtsanwalt Günther Klein (60) rät, es in solchen Fällen dem Bayreuther gleichzutun und unbedingt fristgerecht Einspruch zu erheben, denn "Auch ein fehlerhafter Bußgeldbescheid wird rechtskräftig, wenn man ihn nicht rechtzeitig anficht.“ In diesem Einspruch solle man nachvollziehbare Gründe vorlegen, weshalb man auf die Verwarnung nicht reagieren konnte. Dies sei die einzige außergerichtlich Möglichkeit, sich die Mahnkosten von 28,50 Euro zu sparen. Ob sie dem Einspruch statt gibt oder auf ihrer Forderung beharrt, liegt im Ermessensspielraum der Behörde.

Keine Gnade

Der Sachbearbeiter von Karsten G. - der sich zu diesem Fall nicht äußern will - hat keine Gnade walten lassen. Völlig unverständlich, wie G. findet: „Ich kann das einfach nicht verstehen. Jeder wusste vom Poststreik. Für mich ist das ein klassischer Fall von Industriebeamtentum."

Kleinkriegen lassen hat er sich noch nicht. Das übliche Verwarnungsgeld will er zahlen, mehr nicht. Wenn nötig, sagt er, lasse er es auch auf eine gerichtliche Anhörung ankommen.