Nach der Anfechtung der Betriebsratswahl durch die Unternehmensleitung hatte das Arbeitsgericht Weiden die Wahl für unwirksam erklärt. Gegen den Beschluss wendet sich nun der Betriebsrat und legt Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Nürnberg ein. „Das ist unser Weg. Den müssen wir gehen“, heißt es aus dem siebenköpfigen Gremium.