Mit Sommerreifen auf Eis und Schnee

Von Andrea Pauly

Der Winter ist plötzlich wieder da, und die Sommerreifen sind schon drauf? Was nun? Was erwartet Autofahrer, die von der Polizei erwischt werden? Zahlt die Versicherung bei einem Unfall? Der Kurier hat nachgehakt.

Vermutlich aufgrund eine Graupelschauers verlor ein Seat-Fahrer am Sonntagabend die Kontrolle über sein Fahrzeug und löste damit eine Massenkarambolage aus. Foto: News5 Foto: red

Auf der Autobahn 70 bei Theres in Unterfranken haben bei einer Massenkarambolage am Sonntag zehn Fahrer und Beifahrer zum Teil schwere Verletzungen erlitten. 17 Fahrzeuge waren beteiligt. Neben Rettungs- und Krankenwagen waren vier Hubschrauber im Einsatz. Die Ursache stand auch am Montag noch nicht genau fest. Zu dem Zeitpunkt habe es aber immer wieder Graupelschauer gegeben, sagte ein Polizeisprecher.

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Fahrer in Oberfranken waren vorsichtig

In Hochfranken und rund um Bayreuth hat es nach Angaben von Anne Höfer, Sprecherin der Polizei Oberfranken, seit der kurzfristigen Rückkehr des Winters am Sonntag nur eine leichte Erhöhung der Unfälle gegeben. "Die meisten Autofahrer haben mit einer vorsichtigen Fahrweise auf das Wetter reagiert."

Ein Punkt und bis zu 120 Euro Bußgeld

Wer auf glatter Fahrbahn mit Sommerreifen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt rechnen. Wenn es durch falsche Bereifung zu Behinderungen, Sachschäden oder einem Unfall kommt, seien es bis zu 120 Euro und ebenfalls ein Punkt, sagt Höfer. Auf die klare Rechtslage verweist auch der ADAC: „Bei einem Wintereinbruch darf ich mit Sommerreifen nicht fahren. In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht“, sagt Jost Henning Kärger, ADAC-Rechtsexperte.

"O bis O" gilt für viele Oberfranken

Doch die meisten Oberfranken hätten die Sommerreifen schon aufgezogen, sagt Anne Höfer. Denn die umgangssprachliche Regel "O bis O - Oktober bis Ostern" sei für viele ein fester Anhaltspunkt. Auch die Polizei in Oberfranken rüste die Reifen der rund 700 Dienstfahrzeuge ab Ostern um, sagt Höfer. Gerade bei den Streifenwagen warte die Werkstatt der Polizei aber sehr lange, bis die Sommerreifen aufgezogen werden. "Die Kollegen im Fichtelgebirge waren am Wochenende froh, noch Winterreifen drauf zu haben."

Haftpflicht zahlt immer

Wenn es doch zum Unfall kommt, müssen sich die Verursacher nur bedingt Sorgen machen, ob die Versicherung zahlt. Die Haftpflicht greife in jedem Fall, sagt eine Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft auf Nachfrage des Kuriers. Anders kann es mit dem Schaden am eigenen Wagen aussehen, "wenn sich der Fahrer wissentlich in ein Risiko begeben hat."  Das seien jedoch Einzelfallentscheidungen der Versicherer. "Man muss zum Beispiel immer schauen, inwieweit die Reifen überhaupt entscheidend für den Unfall waren", sagt sie. Auch, ob der Wintereinbruch zu erwarten war oder es dem Fahrer überhaupt möglich war, rechtzeitig andere Reifen aufzuziehen, spiele eine Rolle.