Als sich daraufhin eine Kundin bei ihr beschwerte, entgegnete die Verkäuferin nur, sie könne ja das Geschäft verlassen. Die Kundin kontaktierte daraufhin das Landratsamt. Über die Polizeiinspektion Naila erhielt die Verkäuferin daraufhin eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Zwar müssen VerkäuferInnen und KassiererInnen seit dem 17. Juni 2020 nicht mehr zwingend eine Mund-Nasen-Bedeckung, jedoch nur, wenn einen Plexiglasscheibe als Schutz vorhanden ist.