Mistelgau: Kontenstreit im Kindergarten

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Der Elternbeirat der Kindertagesstätte Schatzinsel in Mistelgau streitet mit der Diakonie. Es geht um das Konto des Elternbeirates. Foto: Ronald Wittek Foto: red

Ein Konto, zwei Standpunkte und ein Streit:Zwischen dem Elternbeirat der Kindertagesstätte Schatzinsel in Mistelgau und der Diakonie schwelt es. Bisher haben die Eltern ihr Geld aus Feiern selbst verwaltet. Das will die Diakonie jetzt ändern. Darf sie das?

 
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Seit Jahren hat der Elternbeirat der Schatzinsel ein Sparkonto, das er treuhänderisch verwaltet. Dort zahlt er Überschüsse ein, die aus Festen und Feiern übrigbleiben. Das will jetzt die Diakonie Bayreuth neu regeln. „Es soll eine Regelung für künftige Veranstaltungen getroffen werden“, sagt Diakonie-Geschäftsführer Franz Sedlak. Die Vorsitzende des Elternbeirats, Petra Susanne Rümmele, versteht die Welt nicht mehr. Und sie wehrt sich mit den Eltern in ihrem Gremium dagegen. Von „Frustration der Ehrenamtlichen“ ist die Rede, von „grotesken Auflagen“.

Man habe das Konto „schon immer“. „Weil die Eltern wissen, dass das Geld zu 100 Prozent im Kindergarten bleibt“, sagt Rümmele. Nur sie und der Kassier dürfen über das Geld verfügen. Es herrsche „absolute Transparenz“, außerdem würden „bei jedem Event Ein- und Ausgaben sowie der Gewinn veröffentlicht“. Wenn die Eltern ihre Einnahmen verwalteten, stünde ein „ganz anderes Vertrauen“ dahinter. „Die Erlöse kommen durch eigenen Einsatz.“ Etwa Kuchenverkauf und Sachspenden. Auch die Leitung der Schatzinsel habe „absolutes Vertrauen“.

Die Diakonie ist seit September die Trägerin des Kindergarten. Und will jetzt laut Geschäftsführer Sedlak „alle Veranstaltungen, die der Kindergarten veranstaltet, mit Einnahmen und Ausgaben buchen und die Überschüsse ordnungsgemäß versteuern“. Aber die Vorsitzende des Elternbeirat sagt: „Wir sehen es nicht ein, dass die Diakonie das Geld unter ihrem Dach hat und damit arbeitet.“ Allerdings darf die Diakonie mit diesem Geld gar nicht „arbeiten“, es muss für die Arbeit des Kindergartens eingesetzt werden – also hätte exakt den gleichen Zweck wie bisher. Weshalb also die Aufregung? „Es ändert sich nichts“, sagt Diakonie-Geschäftsführer Franz Sedlak. Die Einnahmen verbleiben bei den Kindergärten. Zinsen werden auch dort gebucht. Die Schatzinsel sei jetzt „ein Teil der Diakonie“. Und wenn eine Veranstaltung des Kindergartens in dessen Verantwortung laufe, „dann laufen alle Einnahmen und Ausgaben über die Bücher“ der Diakonie, und zwar fürs Finanzamt „nachvollziehbar“. Das gehöre zur „Buchführungspflicht des Trägers“. „Ich lass doch nichts außerhalb der Bücher laufen“, sagt Sedlak. Für den Elternbeirat dagegen steht fest, dass es keine rechtlichen oder steuerrechtliche Gründe gebe, das Geld im Diakoniehaushalt laufen zu lassen.

Durch das bayerische Kindergarten-Gesetz ist „die Verwendung des Geldes“ geregelt. Kindergarten, Träger und Elternbeirat beschließen gemeinsam, was damit passiert. „Das muss einstimmig sein“, sagt Rümmele. Es habe „noch nie ein Problem gegeben“. Aber jetzt drohe die Diakonie, dass sich die Eltern selbst versichern müssten. „Wir drohen nicht, wir suchen eine Lösung“, sagt Sedlak. Die könnte so aussehen: Wenn der Elternbeirat eine Veranstaltung plant, muss er eine Versicherung dafür abschließen. Kosten laut Diakonie etwa 30 Euro. Dann aber könnten die Eltern selbst über den Gewinn verfügen, weil es keine Veranstaltung des Kindergartens war.

Im Kindergartengesetz ist nicht benannt, wer das Konto des Elternbeirates verbuchen soll. Aber in Artikel 14 Absatz drei bis sieben 7 steht, dass die vom Elternbeirat „ohne Zweckbestimmung eingesammelten Spenden“ vom Träger der Einrichtung verwendet werden. Durch wessen Buchhaltung das Geld der Eltern verwaltet wird, steht dort nicht explizit – höchstens zwischen den Zeilen. Nicht der Elternbeirat, sondern der Träger „verwendet“ das Geld. Allerdings verweist Sedlak darauf, dass die Verbuchung „in den entsprechenden gesetzlichen Regelungen für die Betriebsführung geregelt“ sei.

Und das sei die Diakonie. Allerdings müssen sowohl die Leitung des Kindergartens als auch der Träger vorher die Eltern informieren und anhören, wenn „wichtige Entscheidungen“ anstehen. Umgekehrt gelte aber auch, was Sedlak betont: Über die Verwendung des Geldes sollen selbstverständlich wie in allen anderen Kitas auch die Eltern bestimmen können.“ Und zwar durch einen Elternbeiratsbeschluss. Die Erträge werden den Eltern über ein separates Buchungskonto jederzeit abrufbar zu Verfügung gestellt. Da die Verwendung zweckgebunden festgelegt sei, „darf und wird dies auch ausschließlich zum vom Elternbeirat beschlossen Zweck verwendet werden“. Und wenn der Elternbeirat sehen wolle, was mit dem Geld passiert, dann bekomme er einen Kontoauszug. Sedlak: „So oft er will.“

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