Der Schwäbische Turnerbund (STB) hatte diesen Schritt bereits angekündigt – nun ist er offiziell: Der Verband hat im Falle seiner vom Stuttgarter Arbeitsgericht für unwirksam erklärten Kündigung einer Trainerin, die mehr als 25 Jahre lang beim STB angestellt gewesen war, beim Landesarbeitsgericht Berufung eingelegt. An der konkreten Berufungsbegründung seitens des Verbandes wird noch gearbeitet.