München/Berlin - Wie Kanzler Friedrich Merz hält auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann an der auch juristisch umstrittenen Praxis der Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze fest. "Die konkreten Umstände der Einzelfälle, die der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zugrunde liegen, sind uns nicht im Detail bekannt. Unabhängig davon halten wir die verstärkten Grenzkontrollen sowie die Zurückweisungen an der Bundesgrenze im Rahmen der vom Bundesinnenministerium angewandten Praxis für dringend erforderlich und juristisch zulässig", sagte der CSU-Politiker in München.