Verschwinden durch Geas die deutschen Grenzkontrollen?
An den Landgrenzen ändert sich erst einmal nichts. Dort werden vorerst weiter stationäre Binnengrenzkontrollen und Zurückweisungen stattfinden. Allerdings hat die Bundesregierung argumentativ einen Zusammenhang zwischen der Geas-Reform und den Kontrollen an den Landgrenzen hergestellt, die im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen sind. Das bedeutet: Sollte die Reform so funktionieren, wie von den EU-Mitgliedstaaten erhofft, könnten auch die deutschen Binnengrenzkontrollen gelockert werden.
Was ändert sich für die Betroffenen?
Die erwähnten Grenzverfahren könnten für Asylbewerber oft mit haftähnlichen Umständen einhergehen, wenn sie die speziellen Aufnahmezentren nicht verlassen und nicht ins Land einreisen dürfen. Das gilt auch für Familien mit Kindern. Zur Feststellung der Identität, bei Fluchtgefahr oder wegen Sicherheitsbedenken können Behörden laut EU-Regeln auch tatsächlich Haft anordnen. Demnach soll Haft aber nur als letztes Mittel eingesetzt werden und "keinen Strafcharakter haben".
Ob die auf EU-Ebene vorgegebenen Standards eingehalten werden, sollen unabhängige Stellen in jedem Mitgliedsland überprüfen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter sollen in Deutschland diese Aufgaben wahrnehmen.
Ab wann gibt es die geplanten "Return Hubs"?
Die Rechtsgrundlage für die sogenannten Rückführungszentren ("Return Hubs") in Drittstaaten braucht noch eine formelle Bestätigung durch Mitgliedsstaaten und Parlament. In die geplanten Zentren außerhalb der Europäischen Union sollen vollziehbar Ausreisepflichtige kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können - etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen.
Welche Länder bereit wären, die Zentren auf ihrem Staatsgebiet einzurichten, ist offen. Deutschland bemüht sich gemeinsam mit den Niederlanden, Österreich, Griechenland und Dänemark, Staaten zu finden. Laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sollen noch in diesem Jahr konkrete Vereinbarungen mit Drittstaaten getroffen werden.
Was sagen Aktivisten und Experten?
Der Rechts- und Politikwissenschaftler Maximilian Pichl von der Frankfurt University of Applied Sciences ist skeptisch, ob Geas und der Solidaritätsmechanismus die Konflikte zwischen den EU-Ländern nachhaltig befrieden können. "Dieser Streit geht hinter den Kulissen weiter", sagte Pichl mit Verweis auf Länder wie Ungarn, die bisher nicht bereit waren, Asylverfahren zu übernehmen oder Geld zu zahlen.
Aus Sicht von Pro Asyl ist "an vielen Stellen noch offen, wie die asylrechtliche Realität nach dem 12. Juni und natürlich auch in den darauffolgenden Monaten und Jahren wirklich aussehen wird". Basierend auf den Gesetzestexten seien insgesamt eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden und mehr "beschleunigte Asylverfahren mit beschränktem Rechtsschutz" zu erwarten, sagt die rechtspolitische Sprecherin der Flüchtlingsrechtsorganisation, Wiebke Judith.
Karsten Dietze, Experte für Flucht und Migration bei Save the Children, sieht auch das Wohl von Kindern in Gefahr: "Im Zuge der GEAS‑Reform drohen Kinderrechte unter die Räder zu geraten." Die Unterbringung von Familien in haftähnlichen Einrichtungen für bis zu sechs Monate berge erhebliche psychische und gesundheitliche Risiken für Kinder.