Messerstecher: Opfer berufsunfähig

Von Manfred Scherer

Der Prozess gegen einen mutmaßlich psychisch kranken Messerstecher hat erste, so noch nicht bekannte Erkenntnisse geliefert: Der 27-jährige Beschuldigte soll vor dem Angriff am 10. August einen epileptischen Anfall erlitten haben. Während der Vernehmung der Hauptzeugin muss der Mann den Saal verlassen.

Foto: Manfred Scherer Foto: red

"Es war ein ganz normaler Notruf", sagt die Notärztin bei der Vernehmung, die für den Beschuldigten per Video übertragen wird. Die 35-jährige Frau traf am 10. August den Patienten, wegen dessen Anfalls sie und ihre Sanitäter in den Lessingweg gerufen worden waren, nicht mehr an: Der Mann hatte sich im Haus Lessingweg 10 auf der Toilette eingesperrt. Der ältere Bruder des Beschuldigten sagte den Helfern: "Es geht schon wieder, ihr könnt wieder gehen."

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Doch die Notärztin sagte: "Das will ich von ihm selbst hören." Die 35-jährige ging ins Haus und klopfte an der Toilettentüre: "Hier ist der Rettungsdienst. Ich möchte gerne wissen, dass es ihnen gut geht."

Was danach geschah, änderte das Leben der Medizinerin von Grund auf. Der Beschuldigte kam aus der Toilette und griff die Notärztin an. Sie spürte einen "Schmerz am Hals". Sie schleppte sich aus dem Haus. "Ich hatte Blut an den Händen und Blut am Körper. Da merkte ich, dass ich nicht nur geschlagen worden war."

Ein Messerstich des Beschuldigten in die linke Schulter der Frau hat schwerwiegende Folgen: Das Messer schädigte Nerven, so dass die 36-Jährige ihren linken Arm nicht mehr gebrauchen kann - für ihren Beruf als Unfallchirurgin bedeutet dies das Aus. Die Frau ist nach wie vor in medizinischer und psychologischer Behandlung.

Gericht ordnet Videovernehmung an

Ein Psychiater untersuchte die Zeugin und schloss es nicht aus, dass sich der psychische Zustand der Zeugin durch die direkte Konfrontation verschlechtern würde.

Deshalb hat ihr Anwalt beantragt, den Beschuldigten während der Zeugenvernehmung der Notärztin aus dem Gerichtssaal abtreten zu lassen. Die Frau ist als das am schwersten verletzte und als das zuerst angegriffene Opfer eine unverzichtbare Zeugin.

Das Gericht ordnete an, dass die Befragung der Notärztin in einem speziell ausgestatteten Gerichtssaal stattfindet. Der Beschuldigte kann in einem anderen Raum die per Video übertragene Zeugenbefragung verfolgen. Und dem Opfer bleibt die Begegnung mit dem Messerstecher erspart.

Angriff aus dem Dunkeln heraus

Die Notärztin wurde lebensgefährlich verletzt, der 22-jährige Sanitäter hinter ihr bekam einen Stich in den Hals. Als Zeuge berichtet er vor Gericht: "Es ging in Sekundenbruchteilen: Die Klotüre ging auf, ich sah schnelle Handbewegungen, hörte die Ärztin schreien. Ich habe am Hals etwas gespürt. Dass er mit einem Messer zugestochen hatte, habe ich erst im Nachhinein realisiert." Der Beschuldigte verletzte auch die zwei Rettungsassistenten, die außerhalb des Hauses gewartet hatten, schwer. Danach verschwand er wieder im Haus. Bekanntlich wurde damals das Spezialeinsatzkommando angefordert, um den Beschuldigten festzunehmen.

Der Beschuldigte äußerte sich vor dem Schwurgericht noch nicht zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger Karsten Schieseck erklärte, sein Mandant räume den Sachverhalt ein.

In dem Prozess geht es, wie berichtet, um die Zwangsunterbringung des wegen einer psychischen Erkrankung strafrechtlich mutmaßlich nicht verantwortlichen Mannes. Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft leidet der Beschuldigte an einer Schizophrenie und soll zum Tatzeitpunkt "akut verwirrt" gewesen sein.