Messerangriff im Jobcenter Psychiatrie oder Gefängnis? Am Montag fällt das Urteil

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Symbolfoto: dpa Quelle: Unbekannt

BAYREUTH. In einem Punkt sind sich die Staatsanwaltschaft, der Anwalt der drei Nebenkläger und der Verteidiger des Angeklagten einig: Sie halten Tobias Z., der am 6. März im Jobcenter Bayreuth-Stadt in der Spinnereistraße mit dem Messer um sich stach, für nicht schuldfähig. In ihren Plädoyers forderten sie am Freitag alle einen Freispruch des Angeklagten – kombiniert mit der Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus. Das Urteil fällt am Montag.

 
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