Im Jahr 2020 ist es kein Geheimnis mehr, dass sich solche Aufnahmen in der digitalen Welt irrsinnig schnell verbreiten. Acht von zehn Menschen in Deutschland nutzen ein Smartphone, mit dem sie nahezu an jedem Ort und zu jeder Zeit Aufnahmen von Dritten machen können. Häufig geschieht das, ohne dass es die Betroffenen bemerken. Wenn die Täter dann noch die Dreistigkeit besitzen und den Intimbereich als Motiv wählen, dann sollte klar sein, dass es sich um eine tiefgreifende Straftat handelt. Wieso kommt die Strafrechtsverschärfung erst jetzt? Artikel 1 unseres Grundgesetzes besagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und von aller staatlichen Gewalt zu schützen gilt. Durch das "Upskirting" wird nicht nur das Persönlichkeitsrecht, sondern auch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung schwer verletzt. Die betroffene Frau wird zum Objekt anderer. Übergriffe dieser Art darf unser Rechtssystem nicht mehr dulden! Die Täter müssen die volle Härte des Gesetzes spüren.
Meinungen Höchste Zeit für mehr Schutz
Sarah Schmidt 07.05.2020 - 00:00 Uhr