Ein Urteil dazu ist noch nicht gesprochen, es wird aber in diesem Jahr erwartet. Der Bundesgerichtshof in Leipzig allerdings hat soeben zwei Ärzte freigesprochen, die zwei Patientinnen nach deren Suizidversuchen sterben ließen - und eben keine lebensrettenden Maßnahmen eingeleitet hatten, obwohl das möglich gewesen wäre. Die beiden Frauen, 80 und 44 Jahre alt, hatten zuvor klar geäußert hatten, ihr Leben beenden zu wollen.