Mehr Wind Bayern-Plan für den Klimaschutz

Jürgen Umlauft
Mit einer Abmilderung der strikten 10H-Regel sollen in Bayern mehr Windkraftanlagen gebaut werden. Foto: dpa/Jens Büttner

Der Freistaat will bis zum Jahr 2040 die Klimaneutralität erreichen. Dazu braucht es mehr Windkraft. Die 10H-Regel wird für dieses Ziel aufgeweicht, aber nicht abgeschafft.

 
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Mit einem „Bayern-Plan für Heimat, Natur und Energie“ will die Staatsregierung den Klimaschutz voranbringen und den Ausbau der erneuerbaren Energien intensivieren. Der Ministerrat beschloss dazu auf seiner Sitzung am Dienstag Neufassungen des Klimaschutzgesetzes und der Bauordnung. Ziel ist es, den Freistaat bis 2040 in die Klimaneutralität zu führen und schon 2030 80 Prozent des bayerischen Strombedarfs aus eigener regenerativer Energie zu decken. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nannte das Vorhaben „ambitioniert, aber machbar“.

Nach den Beschlüssen werden in der Bauordnung die bereits angekündigten Ausnahmen von der 10H-Abstandsregel für Windräder verankert. In Windvorrang- und Vorbehaltsgebieten sowie im Umfeld von Gewerbegebieten, entlang von Hauptverkehrswegen und auf Truppenübungsplätzen sinkt der Mindestabstand auf 1000 Meter zur nächsten Wohnbebauung. Die regionalen Planungsverbände werden verpflichtet, ausreichend Flächen an Vorranggebieten festzulegen. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sagte, man habe „den großen Durchbruch bei der Windkraft geschafft“. Dieser sei nicht nur ein „klimapolitischer Akt“, sondern auch für die bayerische Wirtschaft „existenziell wichtig“. Sein Ziel sei es schon, bei der Versorgung mit erneuerbarn Energien annähernd an die 100 Prozent zu kommen. Die zum Jahresende anstehende Abschaltung des Kernkraftwerks Isar 2 erschwere aber den Weg; zur Kompensation des dort bisher produzierten Atomstroms sei eine Verdoppelung der Windparks notwendig. Es müsse nun darum gehen, schnell die Flächen zu finden, auf denen Windräder gebaut werden können, sagte Aiwanger.

Beim Ausbau der Photovoltaik sollen alle Potenziale auf den Dächern staatlicher Gebäude ausgenutzt werden. Dies kann in Eigenregie, aber auch durch private Investoren geschehen. Neue Möglichkeiten sollen dabei auf oder in der Nähe von Baudenkmälern geschaffen werden. Die Freien Wähler drängen dabei auf ein Konzept zur Vereinbarkeit von Energiewende und Denkmalschutz. Es brauche dafür klare Richtlinien. Für neu errichtete Gewerbe- und Industriebauten gilt ab dem 1. Januar 2023 eine Photovoltaik-Pflicht. Für neue Wohngebäude wurde eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen.

Nach monatelangem Streit haben sich die bayerischen Koalitionspartner auf die Novelle des Klimaschutzgesetzes geeinigt. Es sieht nun den „substanziellen Ausbau“ aller erneuerbaren Energieformen vor, betonte Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler). Neu ist, dass künftig auch Kommunen, Landkreise und Bezirke über den eigenen Bedarf hinaus als Betreiber von Anlagen auftreten dürfen. Dies soll die Akzeptanz der Bauten in der Bevölkerung erhöhen. Außerdem wird festgeschrieben, dass die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Das soll Planungs- und Genehmigungsverfahren erleichtern und beschleunigen.

Flankiert wird das Klimaschutzgesetz mit einem 150 Punkte umfassenden Maßnahmenpaket, für das bis 2040 22 Milliarden Euro ausgegeben werden sollen. Es beinhaltet die Renaturierung von Moorflächen, den klimagerechten Waldumbau, den beschleunigten Ausbau von Stromleitungen, eine Holzbauinitiative und die Förderung klimafreundlicher Mobilität. So soll bis 2030 die Zahl der E-Ladesäulen für Autos verzehnfacht und bis 2040 der öffentliche Nahverkehr auf klimaneutrale Antriebe umgestellt sein. Der Bund Naturschutz warnte davor, durch das Festhalten an der 10H-Regel den Naturschutz zu benachteiligen. „Sensible Wald- und Naturschutzgebiete müssen tabu bleiben. Arten- und Klimaschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, sagte BN-Landesbeauftragter Martin Geilhufe.

 

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