Nach den Beschlüssen werden in der Bauordnung die bereits angekündigten Ausnahmen von der 10H-Abstandsregel für Windräder verankert. In Windvorrang- und Vorbehaltsgebieten sowie im Umfeld von Gewerbegebieten, entlang von Hauptverkehrswegen und auf Truppenübungsplätzen sinkt der Mindestabstand auf 1000 Meter zur nächsten Wohnbebauung. Die regionalen Planungsverbände werden verpflichtet, ausreichend Flächen an Vorranggebieten festzulegen. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sagte, man habe „den großen Durchbruch bei der Windkraft geschafft“. Dieser sei nicht nur ein „klimapolitischer Akt“, sondern auch für die bayerische Wirtschaft „existenziell wichtig“. Sein Ziel sei es schon, bei der Versorgung mit erneuerbarn Energien annähernd an die 100 Prozent zu kommen. Die zum Jahresende anstehende Abschaltung des Kernkraftwerks Isar 2 erschwere aber den Weg; zur Kompensation des dort bisher produzierten Atomstroms sei eine Verdoppelung der Windparks notwendig. Es müsse nun darum gehen, schnell die Flächen zu finden, auf denen Windräder gebaut werden können, sagte Aiwanger.