Marktredwitzer Kaufhaus-Chefin enttäuscht Frey-Klage von obersten Richtern abgeschmettert

Eilverfahren? Erst Ende Dezember lehnte Karlsruhe das Ansinnen ab, das Caroline Frey schon im April gestellt hatte. Zwar zählt Kleidung inzwischen, wie gefordert, zum täglichen Bedarf, doch diese Regelung kam viele Monate zu spät, kritisiert die Unternehmerin. Foto: Montage: LauS/Klaus Eppele/Adobe Stock

Das Gericht in Karlsruhe nimmt die Bundesver­fassungsbeschwerde der Kaufhausketten-Besitzerin nicht an. Caroline Frey, der auch das größte Modehaus in Marktredwitz gehört, nennt das unbefriedigend.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Marktredwitz - Im Kampf gegen unfairere Corona-Maßnahmen hat die Juristin Caroline Frey alle Register gezogen – allerdings vergebens. Die Bundesverfassungsbeschwerde, mit der die Inhaberin der Frey-Gruppe im April per Eilverfahren gegen die Schließung ihrer Kaufhäuser in Marktredwitz, Weiden, Schwandorf, Bad Kötzting sowie am Hauptsitz der Gruppe in Cham vorging, ist von den obersten Richtern nicht zur Entscheidung angenommen worden. Die Frey-Gruppe beschäftigt insgesamt 600 Mitarbeiter, davon 120 in Marktredwitz.

Mode wie Lebensmittel

Karlsruhe schickt keine Begründung, das ist natürlich enttäuschend“, sagt die Chamerin. Im Frühjahr hatte die Juristin sich in ihrem vehementen Kampf gegen die Corona-Beschränkungen, die zur Schließung ihrer Häuser geführt hatten, an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Ziel war, Kunden endlich wieder inzidenzunabhängig in allen Modehäusern bedienen zu dürfen. Denn nach den vielen Monaten der Schließung seien ihre Geschäfte tatsächlich im Alltag unverzichtbar, hatte Frey argumentiert und gefordert: Alle Modehäuser müssten ab sofort mit Lebensmittelgeschäften gleichgesetzt werden.

„Absichtlich liegengeblieben“

Zwar sei das Bundesverfassungsgericht nicht verpflichtet, Entscheidungen zu begründen, aber erst monatelang hingehalten zu werden und dann ohne Nennung der Gründe abgeschmettert zu werden, empfindet die Juristin als sehr unbefriedigend. „Natürlich wäre es sehr interessant gewesen zu wissen, wie die Richter unsere umfangreiche Begründung im Einzelnen würdigten“, sagt die Unternehmerin, die sich Hilfe von der Entscheidung des obersten Gerichts erhofft hatte. „Wahrscheinlich blieb die Verfassungsbeschwerde absichtlich so lange liegen, bis die Notbremse auslief, denn jetzt ist das Verfahren gegenstandslos“, ärgert sich Frey.

Große Verlust durch 2 G

Trotzdem hat die Einzelhändlerin erreicht, was sie wollte: Ihre Modehäuser sind seit Ende Dezember wieder frei zugänglich. Klar, die aktuelle Regelung sei „absolut super“ – doch sie kam um Monate zu spät, kritisiert Frey. Weil die brutale 2 G-Regel bis kurz vor Jahresende auch für den Verkauf von Kleidung galt, verlor man im Weihnachtsgeschäft – der umsatzstärksten Zeit des Handels – 30 Prozent. „Das war schrecklich.“

Hunderte Händler klagen

Den Gang nach Karlsruhe hatte das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes im Frühjahr erstmals möglich gemacht, weil die Notbremse keine Ländersache war. Hunderte Einzelhändler reichten daraufhin Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht ein. Da die meisten Geschäftsleute sich allerdings gegen die Inzidenzwerte und die Verpflichtung zu Tests wandten, entschloss sich die Frey-Gruppe, eigenständig zu agieren – mit dem Ziel, von den obersten Richtern Deutschlands als ebenso so unverzichtbar wie Lebensmittelmärkte eingestuft zu werden. Denn die Hygienekonzepte in allen Frey-Häusern seien aufgrund der großen Ausstellungsflächen mindestens so gut wie die in Lebensmittelläden, argumentierte die Firmenbesitzerin. „Man kann sich bei uns nicht anstecken – selbst wenn die Inzidenzwerte hoch sind“, versichert die Juristin, die sich bei ihrer Verfassungsbeschwerde von einer Regensburger Kanzlei vertreten ließ. Caroline Freys Hoffnung lag auf dem neuen Passus „für die tägliche Versorgung unverzichtbar“, den es bisher nicht gab.

Größere Chance erwartet

Über die Gründe für die späte Ablehnung der schon im April eingereichten Beschwerde könne man nur spekulieren, weil sich das Gericht leider nicht dazu äußerte. Normalerweise müsse ein Eilverfahrens in zehn Tagen entschieden werden, weiß die Juristin. Weil so viele Verfahren in Karlsruhe eingingen, befürchtete Frey zwar von Anfang an, dass es länger dauern werde, rechnete aber nicht mit neun Monaten. Womit die Juristin rechnete, waren Erfolgschancen in Höhe von zehn bis zwanzig Prozent - obwohl sie wusste, dass nur drei Prozent aller Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich sind.

Kampf seit Pandemiebeginn

Medienwirksam kämpft die Unternehmerin, die früher kaum in die Öffentlichkeit trat, seit Pandemiebeginn für ihre Mode- und Einrichtungshäuser. Mit etlichen Initiativen wandte sich Caroline Frey, die den Familienbetrieb in der siebten Generation führt, gegen die aus ihrer Sicht unfaire unterschiedliche Behandlung verschiedener Branchen. Auch bei bayerischen Gerichten hat die Firmenchefin schon neunmal gegen Corona-Beschränkungen geklagt – ohne Erfolg.

Video-Call mit Markus Söder

Die bayerische Staatsregierung bekam von der Unternehmerin so lange Brandbriefe, bis die Geschäftsfrau Ministerpräsident Markus Söder bei einem Video-Call in Juni die Zusage abtrotzte, es werde im Herbst keinen Lockdown mehr für den Handel geben. Frey zur Seite standen Johannes Huber vom Waldkirchener Modehaus Garhammer und Josef Kagerbauer von der Bodenmaiser Glasfirma Joska. Gemeinsam hatten die drei renommierten Firmeninhaber im vergangenen Winter die Riesen-Kampagne „Ostbayern sieht Schwarz“ initiiert, um auf die bedrohliche Lage ihrer Branchen in der Grenzregion hinzuweisen. Tausende Geschäftsleute, Mitarbeiter und Kunden unterstützten ihre Forderungen nach Öffnungsperspektiven mit Unterschriften und Likes.

Warnung vor dem Herbst

„Schulen, Läden, Wirtshäuser, Fitnessstudios und Kultur dürfen nie wieder schließen“ lautete der Tenor eines sechsseitigen Strategie-Papiers, mit dem Caroline Frey im Sommer warnte: „Das Herbst-Delta droht.“ Die Analyse der Einzelhändlerin beschränkte sich nicht auf Forderungen für die eigenen Branche, sie macht klar: „Je länger die Grundrechtseinschränkungen dauern, desto strengere Maßstäbe muss man anlegen.“

Kritik an 2 G für Möbel

Und jetzt? Die Modehäuser sind offen, Bekleidung gilt als täglicher Bedarf. Doch für die Möbelhäuser in Marktredwitz und Weiden gelte immer noch die 2 G-Regel. „Deshalb überlegen wir, nun noch für den Bereich Frey Wohnen zu klagen“, sagt die Juristin. Denn Stühle, Tische, Küchen und Co. gehören aus Sicht der Unternehmerin ebenfalls zum täglichen Bedarf.

„Leben nicht in Steinzeit“

„Wir leben schließlich nicht mehr in der Steinzeit, wo wir nicht mehr als ein Bärenfell brauchen.“ Zudem gebe es in Möbelhäusern weit mehr Fläche pro Kunde, als die gesetzlichen Corona-Regeln verlangten, argumentiert Frey und wiederholt ihr Credo: „Der Handel ist kein Pandemie-Treiber.“

Fast wie der Media-Markt
Im Advent hätte sie die „unzumutbaren, ungerechten“ Corona-Einschränkungen beinahe eigenmächtig beendet, berichtet Caroline Frey. Sie erwog, ihre Kaufhäuser einfach ohne die vorgeschriebenen 2 G-Kontrollen aufsperren zu lassen – ebenso, wie es etliche Media-Markt- und Saturn-Filialen aktuell praktizierten – auch in Marktredwitz (wir berichteten). Doch Freys Anwalt riet ihr ab: Da die Umstände unklar seien und die Polizei die Läden eventuell wieder schließe, sei eine Klage der sicherere Weg.

Autor

Bilder