Bei einem Gerichtstermin am vergangenen Freitag am Landgericht habe es Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Mannes gegeben. Das Verfahren sei daraufhin ausgesetzt worden, um ihn von einem Psychiater zur Frage seiner Schuldfähigkeit begutachten zu lassen, sagte der Sprecher. Angeklagt war der 43-Jährige wegen eines Angriffs auf einen Polizisten, bei dem ein Handy zu Bruch gegangen war. Er war deswegen vom Amtsgericht zu 1550 Euro Geldstrafe verurteilt worden und in die Berufung vor das Landgericht gezogen. Am Mittwoch selbst habe der Mann keinen Termin am Gericht gehabt.