Macheten-Vorfall in Stuttgart Erlaubt oder Verboten? Macheten und andere Stichwaffen

Markus Brauer

Auf dem Stuttgarter Frühlingsfest bricht ein Streit aus. Plötzlich zieht ein Mann eine Machete. Obwohl Macheten rechtlich nicht als Waffen gelten, ist ihr Besitz doch eingeschränkt. Wie sieht es mit anderen Hieb- und Stichgegenständen aus? Eine Übersicht.

 
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In Deutschland verbotene Waffen, die von der Polizei sichergestellt wurden. Foto: Imago/Jochen Tack

Auf dem Stuttgarter Frühlingsfest hat ein junger Mann mit einer Machete hantiert. Der 19-Jährige wurde anschließend festgenommen, ist inzwischen aber wieder auf freiem Fuß, wie die Polizei mitteilte.

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Nun laufen die Ermittlungen. Beamte hatten am Samstagabend (27. April) über Video beobachten können, wie der junge Mann während einer körperlichen Auseinandersetzung auf dem Festgelände ein längeres Messer zog. Verletzt wurde den Angaben zufolge niemand.

„Die zu prüfenden Vorwürfe gehen in Richtung Bedrohungssachverhalt“, sagt ein Sprecher der Polizei. Am Sonntag blieb zunächst offen, wie der 19-Jährige unbemerkt mit der Waffe auf das Festgelände in Stuttgart kam. An den Eingängen gibt es Sicht- und Taschenkontrollen, Waffen sind auf dem Wasen verboten.

Ist der Kauf und Besitz von Macheten in Deutschland erlaubt?

Ja. Es gibt kein ausdrückliches Verbot für den Besitz von Macheten im Waffengesetz (WaffG), solange keine anderen Rechtsvorschriften verletzt werden. Laut § 42a WaffG ist das Tragen von Macheten außerhalb von befriedetem Besitztum, also außerhalb des eigenen Grundstücks oder einer Wohnung, untersagt.

Die Machete ist ein großes Messer mit einer bis zu drei Millimeter starken, langen Klinge, die für hackende und hauende Tätigkeiten ausgelegt ist. Foto: Imago/Pond5 Images

Sind Macheten rechtlich gesehen Waffen?

Nein. Die Verwendung einer Machete unterliegt rechtlichen Vorgaben, die in Paragraf 42a des Waffengesetzes (WaffG) geregelt sind. In Abschnitt 1 heißt es, dass Messer mit eigenständig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) sowie feststehende Messer mit eine Klingenlänge über 12 Zentimetern nicht geführt werden dürfen.

Macheten gehören zur zweiten Kategorie, obwohl sie laut Gesetz nicht als Waffen gelten. Der Besitz von Macheten ist dagegen ohne Einschränkung durch das Gesetz erlaubt.

Gibt es ein Führungsverbot von Macheten in der Öffentlichkeit?

Ja. Das Führen von Macheten in der Öffentlichkeit ist generell verboten. Es besteht ein Führungsverbot für diese feststehenden Messer. Das bedeutet, dass sie nicht offen mitgeführt werden dürfen.

Es gibt allerdings Ausnahmen vom Führungsverbot:

  • Zum einen gilt das Verbot nicht, wenn die Machete für Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen verwendet wird. In diesem Fall ist der Einsatz der Machete im Rahmen der Produktion erlaubt.
  • Eine Machete darf zudem in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Wenn die Machete also in einer geeigneten Transporttasche oder -koffer aufbewahrt wird, ist der Transport erlaubt.
  • Ein berechtigtes Interesse kann ebenfalls eine Ausnahme vom Führungsverbot darstellen. Dieses liegt insbesondere dann vor, wenn das Führen der Machete im Zusammenhang mit der Berufsausübung (Arbeiten im Garten oder Wald), der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck erfolgt.
Ein Bauer erntet mit einer Machete Zuckerrohr auf Kuba. Foto: Imago/Camera4

Wie sieht die rechtliche Lage bei anderen Hieb- und Stichgegenständen aus?

Butterfly: Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen

  • Verboten? Ja
  • Darf man besitzen? Nein
  • Darf man führen? Nein
  • Altersfreigabe: –

Dolch: beidseitig geschliffene Klinge, egal ob feststehende Klinge oder Klappmesser

  • Verboten? Nein
  • Darf man besitzen? Ja
  • Darf man führen? Nein
  • Altersfreigabe: Ab 18 Jahren

Fallmesser: Öffnen des Messers funktioniert mit Schwerkraft, kein Federmechanismus

  • Verboten? Ja
  • Darf man besitzen? Nein
  • Darf man führen? Nein
  • Altersfreigabe: –

Faustmesser: Wird mit der Faust umklammert.

  • Verboten? Ja
  • Darf man besitzen? Nein
  • Darf man führen? Nein
  • Altersfreigabe: –

Feststehendes Messer (Klingenlänge mehr als 12 cm): durchgehender Stahl, nicht klappbar

  • Verboten? Nein
  • Darf man besitzen? Ja
  • Darf man führen? Nein
  • Altersfreigabe: keine gesetzliche Vorgabe

Feststehendes Messer (Klingenlänge unter 12 cm): durchgehender Stahl, nicht klappbar

  • Verboten? Nein
  • Darf man besitzen? Ja
  • Darf man führen? Ja
  • Altersfreigabe: keine gesetzliche Vorgabe

Karambit: klauenförmige Klingen und meistens ein Ring am Griffende, egal ob klappbar oder nicht

  • Verboten? Nein
  • Darf man besitzen? Ja
  • Darf man führen? Nein
  • Altersfreigabe: ab 18 Jahren

Klappmesser (beidhändig): Muss mit zwei Händen geöffnet werden, egal ob mit oder ohne feststellbarer Klinge.

  • Verboten? Nein
  • Darf man besitzen? Ja
  • Darf man führen? Ja
  • Altersfreigabe ab? keine gesetzliche Vorgabe

Klappmesser (einhändig, feststellbar): Wird auch Einhandmesser genannt. Kann einhändig geöffnet werden, mit feststellbarer Klinge.

  • Verboten? Nein
  • Darf man besitzen? Ja
  • Darf man führen? Nein
  • Altersfreigabe: keine gesetzliche Vorgabe

Küchenmesser (Klingenlänge mehr als 12 cm): durchgehender Stahl, nicht klappbar

  • Verboten? Nein
  • Darf man besitzen? Ja
  • Darf man führen? Nein
  • Altersfreigabe: ab 18 Jahren

Machete: langes feststehendes Messer

  • Verboten? Nein
  • Darf man besitzen? Ja
  • Darf man führen? Nein
  • Altersfreigabe: keine gesetzliche Vorgabe

Rasiermesser (Klingenlänge unter 12 cm): klappbar mit einer Klingenlänge unter 12 cm

  • Verboten? Nein
  • Darf man besitzen? Ja
  • Darf man führen? Ja
  • Altersfreigabe: keine gesetzliche Vorgabe

Rettungsmesser: in Form eines Springmessers oder Fallmessers

  • Verboten? Nein
  • Darf man besitzen? Ja
  • Darf man führen? Ja
  • Altersfreigabe: keine gesetzliche Vorgabe

Schlagring: Handwaffe, die aus einem Griff besteht, durch die die Finger der Faust gesteckt werden, egal ob mit längeren Stacheln, Nieten oder Klingen.

  • Verboten? Ja
  • Darf man besitzen? Nein
  • Darf man führen? Nein
  • Altersfreigabe: –

Springmesser: Klinge wird mittels Federkraft in einem Bogen nach vorne geschleudert und dort verriegelt.

  • Verboten? Ja
  • Darf man besitzen? Nein
  • Darf man führen? Nein
  • Altersfreigabe: ab 18 Jahren

Stiletto: Dolch mit Dreikant- oder Vierkant-Klinge

  • Verboten? Nein
  • Darf man besitzen? Ja
  • Darf man führen? Nein
  • Altersfreigabe: ab 18 Jahren

Taschenmesser: einhändig zu öffnen, egal ob eine feststellbare oder nicht-feststellbare Klinge

  • Verboten? Nein
  • Darf man besitzen? Ja
  • Darf man führen? Nein
  • Altersfreigabe: keine gesetzliche Vorgabe

Wurfmesser: Beide Klingenseiten sind geschliffen, nur eine Klingenseite geschliffen, ein feststehendes Messer.

  • Verboten? Nein
  • Darf man besitzen? Ja
  • Darf man führen? Nein
  • Altersfreigabe: keine gesetzliche Vorgabe

Wurfsterne (Shuriken): Aus einer sternförmigen metallenen Scheibe mit scharf geschliffenen Rändern und Spitzen bestehende Waffe zum Werfen.

  • Verboten? Ja
  • Darf man besitzen? Nein
  • Darf man führen? Nein
  • Altersfreigabe: –