Lösche-Prozess Hinweis auf eine zweite Mordvariante

Von Manfred Scherer
Boujeema L. (rechts), hier mit seinem Verteidiger Karsten Schieseck und einem Dolmetscher, hat die Tötung von Sophia Lösche gestanden. Das Geschehen, das er in seinem Geständnis schildert, könnte ebenfalls eine Verurteilung wegen Mordes begründen. Foto: Manfred Scherer Foto: red

BAYREUTH/PLECH. Es hatte sich angedeutet, nun hat das Bayreuther Schwurgericht Stellung bezogen: Die Bluttat an der Anhalterin Sophia Lösche könnte auch ein Mord zur Verdeckung einer Körperverletzung gewesen sein. Das geht aus einem sogenannten rechtlichen Hinweis hervor, den der Gerichtsvorsitzende Bernhard Heim am Dienstagnachmittag erteilte.

 
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