Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt hat beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einen Sieg errungen. Die Markenrechte des Gummibärchenherstellers Haribo werden durch den sogenannten Lindt-Teddy - eine Schokoladenhohlkörperfigur - nicht verletzt, urteilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Lindt bringt den Bären seit 2011 heraus. Haribo sah seine Markenrechte verletzt und wollte den Schokoteddy aus dem Süßwarenregal verbannen.
Lindt gewinnt süßen Bärenstreit beim Bundesgerichtshof
Redaktion 23.09.2015 - 11:25 Uhr