"Lenas Bioladen" im Darknet Anklage gegen mutmaßliche Drogenshop-Betreiber

red
Mit diesem Logo warb die Website "Lenas Bioladen" für ihre Produkte. Foto: Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Oberfränkische Cybercrime-Ermittler erheben Anklage gegen drei Verdächtige, die im Darknet Drogen verkauft haben sollen. Die Internet-Dealer von „Lenas Bioladen“ sollen dabei über 740.000 Euro eingenommen haben.

 
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Bereits im vergangenen Sommer waren zwei Männer aus Baden-Württemberg im Alter von 42 und 32 Jahren festgenommen worden, weil sie hinter dem Darknet-Shop "Lenas Bioladen" stecken sollen. Nun müssen sie sich sowie die 34-jährige Ehefrau einer der beiden Männer, die erheblich zu den Drogengeschäften beigetragen haben soll, vor Gericht verantworten. Das teilt die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg am Dienstag mit. Gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Oberfranken hatten Experten der auf schwere Internetkriminalität spezialisierten Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg zwei Jahre lang in dem Fall ermittelt (wir berichteten). 

Dem Trio wird vorgeworfen, zwischen September 2017 und März 2020 unter anderem unter dem Verkäufernamen "Lenas Bioladen" in 8723 Einzelverkäufen mehr als 51 Kilogramm Cannabis-Produkte über das Darknet verkauft und dabei mehr als 740.000 Euro eingenommen zu haben. Über diesen Shop, den die Angeschuldigten auf drei Darknet-Handelsplattformen betrieben haben sollen, konnten Käufer aus ganz Deutschland sowie dem benachbarten Ausland Cannabisprodukte bestellen, die ihnen dann auf dem Postweg zugestellt wurden. Die mitangeklagte Ehefrau soll vor allem die Aufgabe einzelner Drogensendungen zur Post übernommen haben. Pro Werktag wurden wohl zwischen 16 und 48 Sendungen mit Marihuana oder Marihuanaprodukten arbeitsteilig von den Angeschuldigten auf den Weg gebracht.

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern legt den Angeschuldigten, die sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht äußern, bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von fünf bis zu 15 Jahren vor. Nachdem ein Versand der Betäubungsmittel in erheblichem Umfang auch über einen Briefkasten in Neu-Ulm erfolgte, müssen sich die Angeschuldigten vor dem Landgericht Memmingen verantworten.

Dieser Ermittlungserfolg zeige, dass auch das Darknet kein rechtsfreier Raum ist, in dem illegale Aktivitäten vor den Ermittlungsbehörden auf Dauer verborgen bleiben, teilt die Oberstaatsanwaltschaft Bamberg mit. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der ZCB arbeiteten mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln daran, die dahinterstehenden Tatverdächtigen aus ihrer Anonymität im Netz herauszufiltern. Nur durch eine akribische Ermittlungs- und eine sehr enge Zusammenarbeit der ZCB und der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Oberfranken sei es im Ergebnis in diesem Fall möglich gewesen, die Verantwortlichen hinter „Lenas Bioladen“ zu identifizieren.


 

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