Düsseldorf - Wie günstig darf Kaffee sein? Diese Frage beschäftigt den 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Anlass ist eine Unterlassungsklage von Tchibo gegen Aldi Süd. Der Hamburger Kaffeeröster wirft dem Lebensmitteldiscounter vor, seit Ende 2023 regelmäßig Kaffees seiner Eigenmarke Barissimo unter den Herstellungskosten angeboten zu haben - und damit zu billig. Tchibo will dem Konkurrenten dies verbieten lassen.