München - Der Bundesfinanzhof hat der Einführung einer für Männer und Frauen gleichermaßen geltenden Einheitssterbetafel in Deutschland eine Absage erteilt. In einem Revisionsverfahren um die großzügige Schenkung eines Unternehmers an seine Kinder urteilte der II. Senat, dass die üblichen geschlechtsspezifischen Sterbetafeln nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot verstoßen.