Die guten Reviere seien längst besetzt, in schlechten Revieren würden ständig Tiere „der Natur entnommen“, also von Vertretern des Landratsamt gefangen. Biber sind streng geschützt, ihre Tötung ist verboten. Bei gravierenden und nicht anders lösbaren Konflikten mit Landnutzern können jedoch Fang und Tötung genehmigt werden. Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde.