Das Abkochgebot gilt einer Mitteilung des Landratsamts zufolge für folgende Bereiche:
Im Bereich der Trinkwasserversorgung Pegnitz wurden Keime nachgewiesen. Das Gesundheitamt Bayreuth hat in Rücksprache mit dem Wasserversorger, dem Zweckverband Juragruppe, die Chlorung des belasteten Trinkwassers angeordnet. Um Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung auszuschließen, werden die Bürger vorsorglich aufgefordert, das Wasser bis auf Weiteres zehn Minuten lang abzukochen, sofern es zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwendet werden soll.
Das Abkochgebot gilt einer Mitteilung des Landratsamts zufolge für folgende Bereiche:
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Sensible Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten, Altenheime und Arztpraxen werden zusätzlich gesondert informiert.
Zur Körperpflege und für die Toilettenspülung kann das Leitungswasser weiterhin verwendet werden.
Der Wasserversorger informiert die Bürger laufend über den Fortschritt zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität.