Landkeis Bayreuth Läden dürfen für einzelne Kunden öffnen

red
Symbolbild. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Britta Pedersen

Ab Donnerstag, 29. April, ist im Landkreis Bayreuth die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden mit Termin möglich. Dies teilte das Landratsamt am Dienstag mit.

 
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Bayreuth - Wie es heißt, wurde im Landkreis Bayreuth der Inzidenzwert von 150 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an fünf Tagen in Folge, vom 23. bis zum 27. April, unterschritten.

Daher sei im Landkreis Bayreuth im Rahmen des Vollzugs des Infektionsschutzgesetzes und der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) ab Donnerstag, 29. April, die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum erlaubt. Allerdings unter der Voraussetzung, dass:

  • die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche,
  • Kunden nur eingelassen werden dürfen, wenn sie ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen und
  • der Betreiber die nach Paragraf 2 der 12. BayIfSMV relevanten Kontaktdaten der Kunden erhebt.

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