Medien hinterfragen und damit umgehen können
Nach Angaben des bayerischen Kultusministeriums hat die Schule „unverzüglich die Strafverfolgungsbehörden zu informieren“, sobald dort Kenntnisse eines Sexualdeliktes vorliegen. „Für diese Anzeigepflicht gilt die Aussagegenehmigung für die Schulleiterin beziehungsweise den Schulleiter hiermit als erteilt“, heißt es in einer entsprechenden Bekanntmachung des Kultusministeriums aus dem Jahr 2014.
„Angesichts einer zunehmend sexualisierten Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ist für eine erfolgreiche Prävention insbesondere die Entwicklung von Kompetenzen nötig, um zum Beispiel mediale Botschaften kritisch hinterfragen und selbstbestimmter mit Medien umgehen zu können“, sagt ein Ministeriumssprecher.
„Jugendliche sind besonders empfänglich für medial verbreitete Trends und Wertvorstellungen. Über Fernsehen, Internet, Musik oder Computerspiele werden sie mit problematischen und verstörenden Inhalten zum Thema Sexualität konfrontiert, wobei oftmals der Zusammenhang von Achtung, Zärtlichkeit, Liebe und Sexualität aufgehoben und ein bedenkliches Männer- und Frauenbild vermittelt wird.“