Landgericht lehnt es ab, sein Verfahren neu aufzurollen Gustl Mollath bleibt in der Psychiatrie

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Gustl Mollath (56) wird in der geschlossenen Psychiatrie bleiben. Das Landgericht Regensburg hat die Wiederaufnahmeanträge als unzulässig verworfen. „Das habe ich erwartet“, sagt sein Anwalt Gehard Strate. Gegen die Ablehnung wird er Beschwerde einreichen. Darüber entscheidet dann das Oberlandesgericht in Nürnberg.

 Foto: red

Die Regensburger Richter begründen ihre Ablehnung so: Das Gesetz erlaube nur in engen Grenzen die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Urteils. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach am 8.August 2006 Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei und ordnete gleichzeitig seine Unterbringung an. Die hiergegen eingelegte Revision vor dem BGH blieb erfolglos. Das Urteil wurde damit rechtskräftig. Ausschließlich die im Gesetz genannten Gründe können einen zugunsten eines rechtskräftig Verurteilten gestellten Wiederaufnahmeantrag rechtfertigen.

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Noch gestern sagte Mollath dem Kurier, dass er von einer solchen Entscheidung ausgehe. „Ich bin realistisch, was das angeht.“ Sein Anwalt Strate hatte bereits seit langem immer wieder gesagt, er „traue den Richtern in Regensburg nichts zu". Deshalb sei er „absolut nicht geschockt“. Im Gegenteil: „Macht mir eher gute Laune, wenn es meine Urteilskraft bestätigt.“