Die Regensburger Richter begründen ihre Ablehnung so: Das Gesetz erlaube nur in engen Grenzen die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Urteils. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach am 8.August 2006 Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei und ordnete gleichzeitig seine Unterbringung an. Die hiergegen eingelegte Revision vor dem BGH blieb erfolglos. Das Urteil wurde damit rechtskräftig. Ausschließlich die im Gesetz genannten Gründe können einen zugunsten eines rechtskräftig Verurteilten gestellten Wiederaufnahmeantrag rechtfertigen.
Landgericht lehnt es ab, sein Verfahren neu aufzurollen Gustl Mollath bleibt in der Psychiatrie
Von Otto Lapp 25.07.2013 - 09:47 Uhr