Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 14-Jährigen im nordhessischen Bad Emstal ist der Angeklagte wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Kassel sah es als erwiesen an, dass der 21-Jährige seine Bekannte im September 2023 erwürgt hatte, um sich sexuelle Befriedigung zu verschaffen. „Die Strafe ist in einer sozialtherapeutischen Anstalt zu vollziehen“, sagte der Vorsitzende Richter.