Aufgrund der noch immer deutlich über 100 liegenden Inzidenz im Landkreis Kulmbach sind die Voraussetzungen nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht an Schulen, mit Ausnahme der Abschlussklassen der weiterführenden Schulen sowie der vierten Klassen der Grundschulen und der Q11 an den Gymnasien, weiterhin nicht gegeben. Gleiches gilt für den Normalbetrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. In der kommenden Woche kann in den betreffenden Einrichtungen daher weiterhin nur eine Notbetreuung stattfinden, heißt es aus dem Landratsamt. Mehr Informationen unter landkreis-kulmbach.de . mbu