Haus- und Grundsteuern fließen ohne Zweckbindung in den Haushalt ein und sind ein sozial ausgewogener Beitrag der Einwohner zu den Gemeindefinanzen. Der Besitzer einer feudalen Villa am Stadtrand oder im Zentrum, und der einer Mietskaserne zahlt mehr als der eines kleinen Einfamilienhäuschen in einer Wohnsiedlung. Wie viel das in Relation ist, das beschließen die Gemeinderäte individuell für ihre Kommune.