Kulmbach Stadt ruft zur Gartenpflege auf

Auch für die Hecke im eigenen Garten gibt es Vorschriften. Das Rathaus teilt mit, wann Anwohner zur Gartenschere greifen müssen.

  Foto: picture alliance/dpa/dpa-tmn/Kai Remmers

Hecken und Sträucher können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Nämlich dann, wenn Äste und Zweige zu weit auf die Straße oder den Gehsteig ragen. Die Stadt Kulmbach ruft Anwohner daher dazu auf, Bäume, Hecken und Sträucher so weit zurückzuschneiden, dass deren Äste keine Straßenschilder oder Straßenlampen verdecken. Gegebenenfalls müssten Pflanzen unverzüglich beseitigt werden, sollten diese den Verkehr behindern.

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Äste und Zweige dürfen nur maximal 2,5 Meter über einen Gehsteig ragen. Grenzt eine Straße an den Garten, müssen 4,5 Meter Abstand zum Asphalt freigehalten werden. Foto: Stadt Kulmbach

Dabei gilt: Bei Gehwegen dürfen die Äste nicht tiefer als zweieinhalb Meter über den Boden ragen. Grenzt an das Grundstück eine Straße, gilt ein Abstand zum Boden von viereinhalb Metern.