Wüste Prügel in der Partynacht 26-Jähriger wollte offenbar gewalttätigen Angriff rächen

Gerd Emich

KULMBACH. Eine der größten Partys der Region war die „Macht der Nacht“ Ende November vergangenen Jahres in der Mönchshofhalle. Trotz der Eiseskälte in jenen Tagen ging es nicht nur in der Halle selbst, sondern auch draußen heiß her.

 Foto: red

Sanitäter und Polizei hatten dort nach einer wüsten Prügelei zwischen einer Gruppe von Russlanddeutschen und anderen Gästen der Feier reichlich Arbeit. Für einen 26-Jährigen aus Marktschorgast hatten die Vorfälle jetzt am Amtsgericht ein juristisches Nachspiel. Der junge Mann soll – so die Anklage von Staatsanwalt Frank Thomas – spät nachts im Außenbereich der Party mit einer Flasche auf einen Besucher losgegangen sein. Dies bestritt der Angeklagte aber vehement. Was Auslöser der Prügelei war, blieb in dem Prozess im Dunkeln. Am schlimmsten erwischt hat es wohl einen aus Russland stammenden Kulmbacher, einen Freund des Angeklagten. Der 21-Jährige berichtete in der Verhandlung am Donnerstag, dass er von mehreren Angreifern ohne erkennbaren Grund geschlagen und mit Fußtritten übel zugerichtet worden ist. Seine Begleiter hätten ihn dann anschließend ins Krankenhaus gebracht.

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Zu den Vorwürfen gegen den Marktschorgaster konnte sein Freund nichts aussagen. Als der bereits abtransportiert war, soll sich der 26-Jährige auf die Suche nach den Schlägern gemacht haben, die den Kulmbacher angegriffen haben. „Der Glatzkopf da ist es gewesen“, erfuhr er dabei von einem angeblichen Augenzeugen. Mit einer leeren Bierflasche soll der Angeklagte anschließend eine Attacke gegen den mutmaßlichen Täter gestartet haben. Zum Glück konnte der den sehr kräftigen Schlag aber mit dem Arm abwehren.

Anwalt bezweifelt Aussage

Aus einer ganzen Reihe von Fotos haben sowohl das Opfer der Flaschenattacke als auch zwei andere Zeugen den Marktschorgaster herausgesucht. Verteidiger Rechtsanwalt Alexander Schmidtgall gab allerdings nicht viel auf diese Aussagen. Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten säte auch ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, der den Vorfall beobachtet hat. Allerdings waren die Sichtverhältnisse vor der Mönchshofhalle am Tatort sehr schlecht.

Richterin Sieglinde Tettmann ging von einem minder schweren Fall der versuchten gefährlichen Körperverletzung aus. Der nicht vorbestrafte 26-Jährige muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 5.400 Euro zahlen. 

Symbolbild: pa