Bundespolizei greift ein Jugendliche mit Kugelbomben im Fichtelgebirge unterwegs

Welch immense Schäden sie anrichten können, hat sich in der Silvesternacht in Deutschland gezeigt: Kugelbomben. Mit solchen Feuerwerkskörpern ausgestattet waren nun ein Jugendlicher an der oberfränkisch-tschechischen Grenze und zwei Teenager am Bahnhof in Marktredwitz.

 
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Ein Feuerwerker hält eine Kugelbombe für professionelles Feuerwerk in der Hand (Symbolfoto). Durch den unsachgemäßen Gebrauch illegal beschaffter Kugelbomben an Silvester ist es zu schweren Verletzungen und schweren Beschädigungen gekommen. Foto: picture alliance/dpa | Federico Gambarini

Vor allem sogenannte Kugelbomben haben in der vergangenen Silvesternacht in Deutschland massive Schäden angerichtet. Eine solche Kugelbombe machte in Berlin 36 Wohnungen für längere Zeit unbewohnbar. Nun hat ein 17-Jähriger aus Thüringen, der als Beifahrer in einem Auto unterwegs war, genau solch eine Kugelbombe von Tschechien nach Oberfranken einführen wollen. Das teilt die Bundespolizei Selb am Montag mit.

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Die Beamten hatten den Jugendlichen an der Grenze mehrfach gefragt, ob er verbotene Gegenstände in die Bundesrepublik einführen möchte. Er habe die Fragen jeweils verneint.

Schließlich stießen die Bundespolizisten bei dem Beschuldigten auf die Kugelbombe. Der Besitz solcher Feuerwerkskörper ist in Deutschland erlaubnispflichtig, betont die Polizei. Eine Erlaubnis für die Einfuhr und den Besitz habe der Jugendliche jedoch nicht vorweisen können.

15- und 17-Jähriger mit Kugelbombe in Marktredwitz

Am Freitag zuvor waren zwei Jugendliche aus Nürnberg im Alter von 15 und 17 Jahren am Bahnhof Marktredwitz in das Visier einer Streife der Bundespolizei geraten. Beide führten mehrere Böller der Kategorie F3 und F4 ohne entsprechende Erlaubnis mit sich. Und auch sie hatten eine Kugelbombe in einem Rucksack. Der 15-Jährige hatte zudem ein verbotenes Butterflymesser in der Hosentasche stecken.

Die Beamten stellten in allen Fällen die verbotene Pyrotechnik sicher, ebenso das Butterflymesser. Die Folgen für die Jugendlichen können erheblich sein. Gegen alle drei wird wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt.

Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren möglich

Für Verstöße sieht der Gesetzgeber Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor. Außerdem müssen die Verursacher die erheblichen Kosten für die Vernichtung der verbotenen Böller tragen.

Den 15-Jährigen erwartet zudem ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Bundespolizeiinspektion Selb warnt vor der Einfuhr dieser in Deutschland nicht zugelassenen Böller.

Neben den zu erwartenden Strafen und Kosten stelle diese Pyrotechnik auch eine erhebliche Gefahr für die eigene Gesundheit dar, da sie oft unkontrollierbar abbrennt und nicht den in Deutschland geltenden Sicherheitsvorschriften entspricht, heißt es abschließend vonseiten der Bundespolizei.