Künftig nur noch Tempo 50 am Ärztehaus erlaubt – Stadt denkt über Gehweg nach Ortstafel wird nach außen versetzt

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Die Situation ist schon gefährlich, wenn man von Betzenstein die Bayreuther Straße ortsauswärts in Richtung des neuen Ärztehauses läuft. Es gibt keinen Gehweg dort hin, der Straßenabschnitt entlang des Ärztehauses liegt außerhalb der Ortschaft, das heißt, Tempo 100 ist erlaubt und ein Überholverbot beginnt erst an der Ortstafel.

Die Ortstafel in Betzenstein wird an der Bayreuther Straße von Ottenhof kommend weiter nach außen versetzt. Foto: Ralf Münch Foto: red

Jürgen von Müffling macht sich Sorgen, dass Fußgänger sicher zu dem Ärztehaus, das seit Anfang Dezember dort eine Gemeinschaftspraxis mit drei Medizinern bildet, kommen. „Auch eine sichere Querung der Staatsstraße gibt es nicht“, so der 76-Jährige. Er habe den Geschäftsstellenleiter schon mal darauf angesprochen, der wollte das Thema im Rathaus weitergeben.

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Anwohner stellen Antrag

„Es gibt einen Antrag der Bewohner vom Teufelsloch – dem Wohngebiet auf der anderen Seite der Straße gegenüber dem Ärztehaus – die Ortstafel weiter nach außen zu versetzen“, sagt Bürgermeister Claus Meyer auf Kurier-Nachfrage. Dies habe er an das Landratsamt weitergegeben. Es habe bereits einen Ortstermin mit der Behörde, dem Straßenbauamt und der Polizei gegeben. Dabei wurde entschieden, dass die Ortstafel nach außen versetzt wird, so dass sie mit der Bebauungsgrenze des Ärztehauses abschließt.

Auch die übrige Beschilderung soll überarbeitet werden. „Es soll auch einen Gehsteig geben“, so Meyer weiter. Das müsse aber erst im Stadtrat besprochen werden. Es stehen mehrere Varianten – ob beidseitig, einseitig und mit Querung - zur Diskussion.

Kein Überholverbot im Ort

„Bereits Anfang Februar fand eine Verkehrsschau zusammen mit dem Staatlichen Bauamt Bayreuth, der Polizei und der Stadt Betzenstein an dieser Stelle statt“, bestätigt Herbert Retzer, stellvertretender Pressesprecher des Landratsamtes Bayreuth, auf Nachfrage. Dabei sei festgelegt worden, den Standort der Ortstafel den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und in Richtung Ottenhof zu versetzen. Das Landratsamt werde kurzfristig eine entsprechende Anordnung erlassen. Das bestehende Überholverbotsschild wird entfernt. „Die Beschilderung eines Überholverbotes ist innerorts grundsätzlich nicht nötig“, so Retzer.