1620 Euro im Monat Zu hohe Entschädigung für Kreisbrandrat?

Peter Engelbrecht
Kreisbrandrat Hermann Schreck. Foto: Archiv

Hinter vorgehaltener Hand gibt es in Feuerwehrkreisen Kritik an der Entschädigung von Kreisbrandrat Hermann Schreck. Denn er sitzt im Landratsamt Bayreuth als Sachbearbeiter für das Feuerwehrwesen. Die Arbeit überschneide sich, hieß es. Doch der Landrat und Schreck weisen das zurück.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Braucht der ehrenamtliche Kreisbrandrat Hermann Schreck, der als Sachbearbeiter für das Feuerwehrwesen im Landratsamt Bayreuth arbeitet, eine monatliche Entschädigung von aktuell 1620 Euro? Diese Frage wird in Feuerwehrkreisen hinter vorgehaltener Hand immer wieder diskutiert. Denn viele Aufgaben als Kreisbrandrat könne er in seinem Vollzeitjob in der Behörde erledigen, hieß es. Doch der Landrat und Schreck sehen das anders.

"Unermesslicher ehrenamtlicher Einsatz"

Was bislang in der Öffentlichkeit nicht bekannt war: Der Kreistag hatte Ende Oktober 2021 in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, die Entschädigungen für die ehrenamtlichen Feuerwehrführungskräfte zu erhöhen. Damit erhielt Kreisbrandrat Schreck 1620 Euro im Monat und damit 8,6 Prozent mehr im Vergleich zur letzten Erhöhung im Juli 2020. Die Kreisbrandinspektoren bekamen jeweils 1056 Euro im Monat zugesprochen (plus 7,7 Prozent), die Kreisbrandmeister 389 Euro, ein Zuwachs von 1,5 Prozent. Vergleicht man die aktuellen Zahlen mit denen der vorvorletzten Erhöhung im Jahr 2019, ergibt sich für den Kreisbrandrat sogar ein Plus von 9,3 Prozent.

Landrat Florian Wiedemann (Freie Wähler) sagte gegenüber unserer Zeitung, die nochmalige Anhebung sei vor allem in der umfangreichen Aufgabenmehrung und dem „unermesslichen ehrenamtlichen Engagement“ während der Corona-Pandemie begründet gewesen. Von einer geringfügigen Änderung 2020 und der Erhöhung 2019 habe der Kreistag letztmals im April 2010 eine Erhöhung beschlossen, deshalb habe es einer Anpassung bedurft.

Unterschwellige Kritik

Seit der Erhöhung 2020 habe er ein Jahr lang Erfahrungen gesammelt und festgestellt, dass die Zusammenarbeit mit den Feuerwehrführungskräften „ganz hervorragend“ sei. Sie seien eine große Hilfe bei der Bewältigung der Corona-Pandemie sowie den Hochwassern in Bindlach und Goldkronach gewesen. Deshalb sei er, Wiedemann, 2021 nochmals ins Gremium gegangen, um eine weitere Aufstockung vorzuschlagen. „Ich hätte mir aktuell auch eine weitere Erhöhung vorstellen können“, fügte er hinzu. Schließlich hätten seit dem Corona-Ausbruch die 185 Feuerwehren im Landkreis in Kleinstgruppen geschult werden müssen.

Natürlich kennt Wiedemann die unterschwellige Kritik an der Entschädigung für Schreck. Zum Einwand, dieser arbeite ja hauptamtlich im Feuerwehrbereich im Landratsamt und werde auch dafür bezahlt, sagte er, Schreck erledigte als Kreisbrandrat andere Tätigkeiten. Doch könne dieser als Sachbearbeiter seine perfekten Verbindungen in die einzelnen Feuerwehren nutzen, die er als Kreisbrandrat erworben habe. Und er kenne sich bestens aus. Dies sei doch für beide Seiten eine „Win-Win-Situation“.

Synergieeffekte

Zur Klarstellung: Schreck steht als Sachbearbeiter unter der Rubrik „Feuerwehrwesen“ auf der Homepage des Landratsamtes. Dennoch bezeichnete er auf Anfrage seine Tätigkeit als „Fachkraft für den Katastrophenschutz“; diese umfasse keine Aufgaben des Kreisbrandrates. Eine weitere Aufgabe, die er in der Behörde wahrnehme, sei die Brandschutzdienststelle des Landkreises. Hier gehe es um baurechtliche Fragen.

Wenn er während seiner Dienstzeit als Kreisbrandrat tätig werde, müsse er eine Freistellung dafür beantragen. Bei seiner Tätigkeit als Fachkraft und der Funktion als Kreisbrandrat ergäben sich Synergieeffekte, da er das fachliche Wissen aus beiden Bereichen habe. Was ihn offenbar ärgert: Andere Kreisbrandräte in Bayern, die auch in Landratsämtern beschäftigt sind, die gleiche Aufgaben und die gleiche Zahl von Feuerwehren unter sich haben, bekämen wesentlich höhere Entschädigungen. Das seien bis zu 100 Prozent des höchstmöglichen Satzes von 2160 Euro im Monat, „bei mir sind es 75 Prozent“.

Zur Frage, warum die entsprechenden Beschlüsse hinter verschlossenen Türen gefallen sind, hieß es im Landratsamt, Personalangelegenheiten seien gemäß der Landkreisordnung beziehungsweise der Geschäftsordnung des Kreistages in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Wilfried Schober, der Pressesprecher des Bayerischen Gemeindetages in München, sagte auf Anfrage, diese Auffassung sei „so in Ordnung“. Es spreche aber auch nichts dagegen, pauschale Entschädigungsfragen in öffentlicher Sitzung zu behandeln.

Gesetz gibt Rahmen vor

Die Spanne der möglichen Entschädigungen für Führungskräfte sind im Bayerischen Feuerwehrgesetz veröffentlicht und für jedermann einsehbar. Das Gesetz gibt einen Rahmen vor. Ab 1. Januar 2021 bewegt sich dieser für Kreisbrandräte von 1042 bis 2160 Euro im Monat, für Inspektoren von 574 bis 1242 Euro und für Kreisbrandmeister von 235 bis 432 Euro. Der Kreistag beschließt, wie viel Prozent der Höchstsumme den Kräften zugestanden wird. Das Führungspersonal hat zudem einen Anspruch auf angemessene Reisekostenvergütung.

Schreck war im April 2022 mit einem relativ schwachen Ergebnis von 72,2 Prozent bei der turnusgemäßen Wahl als Kreisbrandrat im Amt bestätigt worden. Die angeblich wegen der Corona-Pandemie erstmals durchgeführte Briefwahl hatte bei einigen Kommandanten für Unmut gesorgt, denn sie konnten keinen möglichen Gegenkandidaten benennen und auch keine Fragen stellen. Der Landrat hatte den Weidenberger erneut zur Wahl vorgeschlagen. Bei der vorangegangenen Wahl 2016 hatte Schreck noch 91,2 Prozent der Kommandantenstimmen erhalten.

Bilder