Synergieeffekte
Zur Klarstellung: Schreck steht als Sachbearbeiter unter der Rubrik „Feuerwehrwesen“ auf der Homepage des Landratsamtes. Dennoch bezeichnete er auf Anfrage seine Tätigkeit als „Fachkraft für den Katastrophenschutz“; diese umfasse keine Aufgaben des Kreisbrandrates. Eine weitere Aufgabe, die er in der Behörde wahrnehme, sei die Brandschutzdienststelle des Landkreises. Hier gehe es um baurechtliche Fragen.
Wenn er während seiner Dienstzeit als Kreisbrandrat tätig werde, müsse er eine Freistellung dafür beantragen. Bei seiner Tätigkeit als Fachkraft und der Funktion als Kreisbrandrat ergäben sich Synergieeffekte, da er das fachliche Wissen aus beiden Bereichen habe. Was ihn offenbar ärgert: Andere Kreisbrandräte in Bayern, die auch in Landratsämtern beschäftigt sind, die gleiche Aufgaben und die gleiche Zahl von Feuerwehren unter sich haben, bekämen wesentlich höhere Entschädigungen. Das seien bis zu 100 Prozent des höchstmöglichen Satzes von 2160 Euro im Monat, „bei mir sind es 75 Prozent“.
Zur Frage, warum die entsprechenden Beschlüsse hinter verschlossenen Türen gefallen sind, hieß es im Landratsamt, Personalangelegenheiten seien gemäß der Landkreisordnung beziehungsweise der Geschäftsordnung des Kreistages in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Wilfried Schober, der Pressesprecher des Bayerischen Gemeindetages in München, sagte auf Anfrage, diese Auffassung sei „so in Ordnung“. Es spreche aber auch nichts dagegen, pauschale Entschädigungsfragen in öffentlicher Sitzung zu behandeln.
Gesetz gibt Rahmen vor
Die Spanne der möglichen Entschädigungen für Führungskräfte sind im Bayerischen Feuerwehrgesetz veröffentlicht und für jedermann einsehbar. Das Gesetz gibt einen Rahmen vor. Ab 1. Januar 2021 bewegt sich dieser für Kreisbrandräte von 1042 bis 2160 Euro im Monat, für Inspektoren von 574 bis 1242 Euro und für Kreisbrandmeister von 235 bis 432 Euro. Der Kreistag beschließt, wie viel Prozent der Höchstsumme den Kräften zugestanden wird. Das Führungspersonal hat zudem einen Anspruch auf angemessene Reisekostenvergütung.
Schreck war im April 2022 mit einem relativ schwachen Ergebnis von 72,2 Prozent bei der turnusgemäßen Wahl als Kreisbrandrat im Amt bestätigt worden. Die angeblich wegen der Corona-Pandemie erstmals durchgeführte Briefwahl hatte bei einigen Kommandanten für Unmut gesorgt, denn sie konnten keinen möglichen Gegenkandidaten benennen und auch keine Fragen stellen. Der Landrat hatte den Weidenberger erneut zur Wahl vorgeschlagen. Bei der vorangegangenen Wahl 2016 hatte Schreck noch 91,2 Prozent der Kommandantenstimmen erhalten.