Bayreuth - Angesichts der verschärften Bestimmungen zur Eindämmung und Bekämpfung der Corona-Pandemie warnen Polizei und Staatsanwaltschaften in Oberfranken dringend davor, die Regelungen mit gefälschten Impfausweisen oder Testnachweisen zu umgehen. Wer solche Nachweise herstellt oder verkauft, macht sich der Urkundenfälschung strafbar. Nach jüngsten Gesetzesverschärfungen werden aber auch die Nutzer solcher gefälschter Dokumente strafbar. Bestraft wird nicht erst der Gebrauch, sondern schon die Beschaffung. Dafür gibt es nach einer Neufassung des Infektionsschutzgesetzes nicht nur hohe Geldstrafen, sondern auch Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.