Krankenkasse AOK streicht Hans-Jürgen Eckert das Krankengeld – Ärztliche Gutachten widersprechen sich Krank, arbeitsunfähig, verzweifelt

Hans-Jürgen Eckert sieht sich in einer ausweglosen Situation: Er ist arbeitsunfähig krank geschrieben und hat starke Schmerzen. Nach 41 Jahren Arbeit strich die Krankenkasse AOK dem 57-jährigen Creußener das Krankengeld – trotz nachgewiesener Rückenerkrankung und Operation. Er weiß sich nicht mehr anders zu helfen, als an die Öffentlichkeit zu gehen. Die AOK betonte, sie halte sich an die gesetzlichen Vorgaben.

Hans-Jürgen Eckert und Ehefrau Sabine zeigen einen Teil des Schriftverkehrs mit Krankenkasse und MDK. Foto: Ralf Münch Foto: red

Eckert hat einen schweren Leidensweg hinter sich. Nach seiner Rückenoperation im Februar 2015 bekam er keine Reha. Sie wurde von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt – doch mehrere Fachärzte hatten ihm bestätigt, dass er arbeitsunfähig ist. Der Maschinenbediener kann aufgrund seiner massiven Rückenschmerzen weder länger stehen noch sitzen. Er leidet unter einer instabilen Wirbelsäule und Bandscheibenverschleiß. Ein Neurologe urteilte sogar, Eckert könne nicht mehr arbeiten, sollte in Rente gehen.

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Vom Schreibtisch aus entschieden

Doch die AOK in Pegnitz attestierte ihm im April 2015 die Arbeitsfähigkeit, er könne eine leichte Tätigkeit ausüben, zum Beispiel als Museumsaufsicht, Pförtner, Telefonist oder Postverteiler. Die AOK bezog sich dabei auf den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der vom Schreibtisch aus nach Aktenlage entschieden hatte.

Weitere Differenzen gibt es zwischen den Gutachtern: Ein Facharzt für Chirurgie schrieb im März 2016, Eckert könne für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten vollschichtig eingesetzt werden. Ein weiterer Facharzt für Neurologie urteilte zeitgleich, Eckert könne als Maschinenbediener nur unter drei Stunden pro Tag eingesetzt werden. „Das ist der totale Widerspruch“, wunderte sich der Betroffene. Es kommt noch krasser: Ein Schmerztherapeut aus Bayreuth stellte im April 2016 für Heben und Bücken „klare Funktionseinschränkungen“ fest. Einen Monat später schrieb dieser Facharzt dann, eine Arbeitsfähigkeit sei nicht absehbar.

Überraschende Wende

Dann die überraschende Wende: Nach einer körperlichen Begutachtung durch den MDK im Mai 2016 hieß es plötzlich, es bestünden keine wesentlichen Funktionsdefizite und neurologischen Defizite. Eckert könne leichte bis mittelschwere Tätigkeiten in Tagesschicht mit sechs Stunden und mehr ohne Überkopfarbeiten und Heben und Tragen von Lasten über zehn Kilogramm aufnehmen. Konsequenz: Die AOK strich das Krankengeld.

Eckert geriet in finanzielle Schwierigkeiten. Er sah sich gezwungen, bei der Bundesagentur für Arbeit in Pegnitz eine vorgefertigte Erklärung zu unterschreiben: Trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit sei er arbeitsfähig, stelle sich dem Arbeitsmarkt für leichte Tätigkeiten vollschichtig in Vollzeit zur Verfügung. Und er wurde darüber belehrt: Sollte er in Folge weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen, verliert seine Erklärung ihre Gültigkeit. Die Konsequenz: Er würde kein Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur mehr bekommen, stünde vor dem finanziellen Nichts. Regulär läuft das Arbeitslosengeld im November 2016 aus. „Meine Zukunft ist ungewiss“, klagt Eckert, der sein Leben lang gearbeitet hat.

Gibt es Abhängigkeiten?

Die entscheidende Rolle in dem Fall spielt der MDK. Er wird jeweils zur Hälfte von den gesetzlichen Krankenkassen und der Pflegeversicherung finanziert, fertigt gleichzeitig Gutachten für diejenigen, die ihn bezahlen. Gibt es da Abhängigkeiten? Nein, sagte die Sprecherin des MDK-Bayern, Ruth Wermes. Der Dienst arbeite unabhängig, die Ärzte seien allein ihrem Gewissen verpflichtet. Dazu, wie sich die Widersprüche der Gutachten von MDK und Fachärzten erklären lassen, konnte Wermes nichts sagen – wegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Eckert war vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit als Bezieher von Arbeitslosengeld bei der AOK versichert. Nach der Rechtsprechung und weiterer Richtlinien sind für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit nicht die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Maschinenbediener, sondern „Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes“ maßgebend. Das sagte Rudolf Hartmann von der AOK-Direktion Bayreuth-Kulmbach. Und diese „Tätigkeiten“ könnten laut MDK ausgeübt werden. Den Fachärzten sei oftmals nicht klar, dass Versicherte zuletzt Arbeitslosengeld bezogen haben und damit „Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes“ zu berücksichtigen seien. „Mit Sparmaßnahmen hat dies nichts zu tun“, versicherte Hartmann.

Die Konstellation, dass ein Facharzt einen Kranken arbeitsunfähig, der MDK ihn aber arbeitsfähig schreibe, komme öfter vor, sagte Andreas Karl, Geschäftsleiter der Agentur für Arbeit in Pegnitz. „Wir verlassen uns auf die Gutachten des MDK“, erläuterte Karl. Wie viele Betroffene das Formblatt der Arbeitsagentur unterschreiben, dass sie trotz Arbeitsunfähigkeit arbeitsfähig sind, darüber gebe es keine Statistik.

Kritik vom VdK

„Wir wünschen uns eine größere Unabhängigkeit des MDK“, erklärte der Sozialverband VdK. Pro Monat melden sich rund ein Dutzend Betroffene, die Probleme mit der Krankengeldzahlung haben, berichtete der Bayreuther Kreisgeschäftsführer Christian Hartmann. Im Endeffekt gebe es bei jedem strittigen Gutachten zum Krankengeld unterschiedliche Auffassungen zwischen den behandelnden Ärzten und dem MDK. Und Eckert? Der will Widerspruch gegen das Gutachten einlegen und vor dem Sozialgericht klagen. Das wird dauern und viel Kraft kosten.