Freiwillige Maßnahmen
In den Managementplänen wird beschrieben, welche Arten und Lebensraumtypen den besonderen ökologischen Wert des Gebiets ausmachen und welche Maßnahmen erforderlich sind, um sie zu erhalten. Alle Maßnahmen sind für Privateigentümer freiwillig, legt die Bayerische Natura-2000-Verordnung fest, die vom Umweltministerium mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Forsten und dem Innenministerium erlassen wurde. Den Behörden hilft der Managementplan, um Bewirtschafter zu beraten und für die Teilnahme an freiwilligen Fördermaßnahmen wie dem Vertragsnaturschutzprogramm zu gewinnen. Beteiligt am Managementplan sind die höhere Naturschutzbehörde (Regierung von Oberfranken) in Zusammenarbeit mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), die Fischereifachberatung des Bezirks und das Wasserwirtschaftsamt.