Auch wenn das Nachbarland seit Ende März nicht mehr als Virusvariantengebiet ausgewiesen ist, gilt es doch nach wie vor als Hochinzidenzgebiet. Und da bestehen für die Wiedereinreise nach Deutschland eben bestimmte und vor allem strenge Voraussetzungen. „Wir bemerken immer wieder, dass Personen dem Trugschluss unterliegen, Reisen in die Tschechische Republik seien wieder ohne Einschränkungen möglich“, sagt Inspektionsleiter Gügel. Doch wie bisher müssen Einreisende einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. In der Regel ist außerdem eine digitale Einreiseanmeldung nötig – dabei handle es sich im Prinzip um nichts anderes als eine Meldung an die zuständige Gesundheitsbehörde, sagt der Bundespolizist.