Es klingt nach einem schlüssigen Argument, dass man nicht alles einzeln im Grundgesetz regeln müsse. Die Würde des Menschen ist unantastbar, heißt es in Artikel 1. Ist es da nötig, wie von der SPD vorgeschlagen, im Grundgesetz festzuhalten, dass niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden dürfe? Ein Blick in die Geschichte lehrt: Erst im Jahr 1994 wurde in der Bundesrepublik Paragraf 175 komplett gestrichen. Mit ihm wurden homosexuelle Männer kriminalisiert, bis hin zur Haft.