Konjunkturpaket Kabinett bringt Mehrwertsteuer-Senkung auf den Weg

BERLIN. Damit die Verbraucher den Konsum aufrecht erhalten, soll die Mehrwertsteuer für ein halbes Jahr sinken. Das hat nun auch das Bundeskabinett beschlossen. Auch der Kinderbonus war Thema.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Die Bundesregierung hat wichtige Teile des geplanten Konjunkturpakets auf den Weg gebracht: die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer und den Kinderbonus. Das Paket soll dafür sorgen, dass die Verbraucher angesichts der Corona-Krise wieder in Konsumlaune kommen.

Nach der Werbung weiterlesen

Konkret beträgt die Mehrwertsteuer, die bei jedem Einkauf anfällt, ab Juli für ein halbes Jahr nur noch 16 statt 19 Prozent. Der ermäßigte Satz, der für viele Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs gilt, sinkt von 7 auf 5 Prozent. Ziel ist, dass Einkäufe im Supermarkt, im Möbelhaus, Elektromarkt oder Autohaus dadurch billiger werden.

Geschäfte, die ihre Preise vorübergehend senken wollen, müssen dafür nicht alle Preisschilder ändern. Sie könnten eine Ausnahmeregelung nutzen und den Rabatt pauschal an der Kasse gewähren, erklärte das Wirtschaftsministerium. So könne die Senkung kostengünstig und unbürokratisch umgesetzt werden. Zuvor war kritisiert worden, es sei für den Handel sehr aufwendig, für nur ein halbes Jahr überall neue Preise auszuzeichnen.

Solche pauschalen Rabatte, die erst an der Kasse vom Preis abgezogen werden, kennt man bisher vor allem aus dem Schlussverkauf. Nur bei preisgebundenen Waren wie Büchern, Zeitschriften und rezeptpflichtigen Arzneimitteln sei die Ausnahme nicht möglich.

Außerdem beschloss das Kabinett für Familien einen Zuschuss von 300 Euro pro Kind. Weil der Bonus mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, nicht aber auf die Grundsicherung angerechnet wird, profitieren besonders Familien mit geringen Einkommen. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) sagte, das Geld solle in zwei Raten zu je 150 Euro im September und Oktober gemeinsam mit dem Kindergeld überwiesen werden.

Beide Maßnahmen bedürfen noch Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat, bevor sie in Kraft treten können. Deshalb sind jeweils Sondersitzungen am 29. Juni geplant.