Nürnberg (dpa/lby) - Die Änderung der Mindestgröße von Fraktionen im Nürnberger Stadtrat ist aus Sicht des Verwaltungsgerichts Ansbach rechtmäßig. Die AfD-Fraktion hatte nach einer Änderung der Geschäftsordnung beklagt, die neue Regelung gehe missbräuchlich zu ihren Lasten. Dem sei das Gericht aber nicht gefolgt, teilte ein Gerichtssprecher mit.