Knast statt Klinik für Crystal-Dealer

Von Marie-Christine Fischer

Sechseneinhalb Jahre muss Crystal-Dealer Michael Peter S. ins Gefängnis. Das Landgericht Bayreuth sah es als erwiesen an, dass der 27-Jährige aus dem östlichen Landkreis Rauschgift aus Tschechien nach Deutschland geschmuggelt und hier verkauft hat. Daran änderte auch die Aussage des Hauptabnehmers Michael R. nichts, der S. in der Verhandlung am Freitag entlastete.

Symbolfoto: Arno Burgi/dpa Foto: red

Michael R. zählte mehrere Anlässe auf, bei denen er mit dem Angeklagten, einem Verwandten seiner Ex-Freundin, zu tun hatte: Einmal habe er ihm ein E-Bike verkauft, ein anderes Mal einen Job vermittelt. Von Drogengeschäften zwischen ihnen wollte R. aber nichts wissen.

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Es war der zweite Gerichtsbesuch des Michael R. in dieser Woche. Am Dienstag hatte er nicht auf dem Zeugenstuhl, sondern selbst auf der Anklagebank gesessen. Der Richter verurteilte R. zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten, wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen.

Nur auf dem Weg zur Freundin

R. gestand, Michael S. und Alexander G. Geld vorgestreckt zu haben, damit die auf den sogenannten Vietnamesenmärkten rund um die tscheschische Stadt Eger Crystal besorgen und über Schleichwege über die Grenze schmuggeln konnten. Er gab auch zu, die Drogen in Empfang genommen und weiterverkauft zu haben. Dass der Angeklagte Michael Peter S. ab November 2015 - wie es in der Anklage stand - zusammen mit Michael S. und Alexander G. auf Beschaffungstour ging, bestritt R. allerdings. "Der saß nur mit den beiden im Auto, weil die ihn zu seiner Freundin nach Ebermannstadt gefahren haben."

Anträge von Verteidigerin und Staatsanwalt meilenweit auseinander

Nachvollziehbar, fand Verteidigerin Doris Benker-Roth. Sie wollte ihren Mandanten lediglich zu einer geringen Bewährungsstrafe verurteilt sehen, wegen des Handels mit 15 Gramm Crystal, den dieser offen zugab.

Staatsanwalt Holger Gebhardt hingegen glaubte Michael R. kein Wort. Vielmehr scheine es, als wolle R. "seinen alten Kumpel nicht weiter reinreiten" und tische dem Gericht deshalb "eine abenteuerliche Story" auf, die  "von einem geradezu aufdringlichen Entlastungsinteresse geprägt" sei, sagte Gebhardt in seinem Plädoyer, an dessen Ende er zehn Jahre Gefängnis forderte. Er verwies außerdem auf die Aussage, die Alexander G. am ersten Verhandlungstag gemacht hatte: G. bezeugte, dass Michael Peter S. bei vier Tschechien-Fahrten dabei war und ab dem Zeitpunkt, da er in das illegale Geschäft einstieg, gegenüber ihm und Michael S. den Ton angab. Außerdem habe Michael Peter S. einen weiteren Abnehmer für die Drogen ins Spiel gebracht und ihn, G., Anfang 2016 zu weiteren Kurierfahrten angestiftet - aus dem Bezirkskrankenhaus heraus.

Vorstrafe wegen Drogendelikten

Im Bezirkskrankenhaus musste sich Michael Peter S. einem Drogenentzug unterziehen, eine Auflage einer Gerichtsentscheidung aus dem Jahr 2013. Damals war er wegen Drogendelikten zu einer Bewährungsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Nach einem Jahr im Bezirkskrankenhaus kam er unter der Auflage, keine Drogen mehr zu nehmen, frei. Bis zum Rückfall dauerte es aber nur wenige Monate, weshalb das Bezirkskrankenhaus ihn Ende 2015 erneut stationär aufnahm.

Trio agierte als Bande

Ob der Angeklagte tatsächlich noch in der Entzugsklinik mit Hilfe von Alexander G. Drogengeschäfte abwickelte, spielte für Richter Michael Eckstein am Ende keine große Rolle. Entscheidend war seine Überzeugung, dass Michael Peter S. mindestens drei mal mit Alexander G. und Michael S. in Tschechien war und dort mindestens 330 Gramm Crystal zu einem Preis von 20 Euro gekauft und in Deutschland für 45 bis 50 Euro weiter verkauft hatte.

Das Trio aus dem Angeklagten, G. und S. agierte in Ecksteins Augen als Bande, was einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren entspricht. Angesichs der Vorstrafen des Angeklagten entschied Eckstein auf sechs Jahre und sechs Monate.

Anders als nach dem ersten Urteil muss Michael Peter S. diesmal in Haft, nicht in eine Entzugsklinik. Das Gericht folgte der Einschätzung von Gutachter Klaus-Peter Klante. "Die therapeutischen Mittel sind ausgeschöpft bis zum Gehtnichtmehr."