Staatsanwalt Holger Gebhardt hingegen glaubte Michael R. kein Wort. Vielmehr scheine es, als wolle R. "seinen alten Kumpel nicht weiter reinreiten" und tische dem Gericht deshalb "eine abenteuerliche Story" auf, die "von einem geradezu aufdringlichen Entlastungsinteresse geprägt" sei, sagte Gebhardt in seinem Plädoyer, an dessen Ende er zehn Jahre Gefängnis forderte. Er verwies außerdem auf die Aussage, die Alexander G. am ersten Verhandlungstag gemacht hatte: G. bezeugte, dass Michael Peter S. bei vier Tschechien-Fahrten dabei war und ab dem Zeitpunkt, da er in das illegale Geschäft einstieg, gegenüber ihm und Michael S. den Ton angab. Außerdem habe Michael Peter S. einen weiteren Abnehmer für die Drogen ins Spiel gebracht und ihn, G., Anfang 2016 zu weiteren Kurierfahrten angestiftet - aus dem Bezirkskrankenhaus heraus.