Die täglichen Geschäfte sind hingegen Aufgabe der Geschäftsführung und stehen in deren alleiniger Verantwortung. Dies hinderte Frau Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe aber nicht daran, ihrem Parteifreund, Karsten Schieseck, namens der Klinikum Bayreuth GmbH ein lukratives Mandat zu erteilen. Vermutlich da die Oberbürgermeisterin natürlich selbst weiß, dass Mandatserteilungen nicht in die Zuständigkeit der Aufsichtsratsvorsitzenden, sondern der Geschäftsführung, fallen, gab sie auf offizielle Nachfrage des SPD-Fraktionschefs Thomas Bauske wahrheitswidrig an, die Geschäftsführung habe das Mandat erteilt. Damit hat die Oberbürgermeisterin die (Bayreuther) Öffentlichkeit belogen und sieht sich vielleicht auch deshalb gezwungen, in Nibelungentreue an Herm Dr. Haun festzuhalten.
Denn dass dem Unterzeichner der anliegende Beweis vorliegt, konnte sie nicht ahnen.
Tatsache ist, dass der Aufsichtsrat mit nur einer Stimme Mehrheit für einen Verbleib von Herm Dr. Haun in seiner jetzigen Funktion votierte. Hierzu wäre es möglicherweise nicht gekommen, wenn nicht dem von Frau Oberbürgermeisterin Merk-Erbe namens der Klinikum Bayreuth GmbH beauftragten Rechtsanwalt und Parteifreund, Herrn Karsten Schieseck, sowie dem weiteren von der Klinikum Bayreuth GmbH beauftragten Rechtsanwalt, Herm Dr. Henker, gestattet worden wäre, dem Aufsichtsrat ihre Sicht der Dinge zu schildern. Gleiches gilt für Prof. Oschmann, der dem Aufsichtsrat ebbenfalls nicht angehört.
Ein befremdliches Vorgehen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sowohl den betroffenen Ärzten, den betroffenen Eltern, wie auch dem Unterzeichner verwehrt worden war, ebenfalls Stellung zu nehmen. Dies ist offenbar auch von Aufsichtsratsmitgliedern moniert worden.
Dass über die vorstehenden Umstände in der Erklärung der Klinikum Bayreuth GmbH bzw. der Stellungnahme der Oberbürgermeisterin kein Wort verloren wurde und bis heute mit den rund 20 Kinder- und Jugendärzten, die ein Gesprächsangebot zur Lösung der bestehenden Problem unterbreitet hatten, nicht gesprochen wurde, ist symptomatisch. Dem unbefangenen Außenstehenden drängt sich vor diesem Hintergrund der Eindruck auf, dass die Verantwortlichen nicht mehr damit beschäftigt sind, ein Krankenhaus zu führen, sondern ein Lügengebäude zu errichten.
Die Erklärung des Klinikums Bayreuth dazu im Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der heute veröffentlichten Pressemitteilung von Rechtsanwalt Gerhards nimmt die Klinikum Bayreuth GmbH wie folgt Stellung:
Mit seiner Pressemitteilung vom 16. März 2018 verlässt Herr Rechtsanwalt Oliver Gerhards endgültig den Boden eines rationalen, zielführenden und auf ein Ergebnis abzielenden Austausches. Herr Gerhards unterstellt den Verantwortlichen der Klinikum Bayreuth GmbH Lügen. Es erübrigt sich, diesen Vorwurf zurückzuweisen, er diskreditiert sich damit selbst. Statt solche Anschuldigungen zu formulieren, wäre ihm zu wünschen, dass er seine vermeintlich zuverlässigen Quellen prüft.
Der Aufsichtsrat der Klinikum Bayreuth GmbH tagt nichtöffentlich, über die Inhalte kann nur in engem Maß berichtet werden. Allerdings kann problemlos festgestellt werden, über was im Aufsichtsrat nicht entschieden wurde. So gab es zwar einen Gedankenaustausch zu dem Für und Wider einer erneuten Beschäftigung der gekündigten Oberärztin – indes keine Abstimmung, da der Aufsichtsrat für eine solche Entscheidung nicht zuständig ist. Insofern kann es auch keine Mehrheit geben, wie sie Herr Gerhards zu sehen glaubt.
Bei dem „Beweis“, den Herr Gerhards vorlegt, um eine für Rechtsanwalt Karsten Schieseck vorteilhafte Mandatierung durch die Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu suggerieren, lohnt sich das Lesen. Die Vollmacht bezieht sich ausschließlich auf die Beantwortung eines Schreibens des Präsidenten der Ärztekammer Berlin an die Vorsitzende des Aufsichtsrates. Ob Herr Gerhards es glauben mag, oder nicht: Die Klinikleitung hat Herrn Rechtsanwalt Schieseck als juristischen Berater in dem Konflikt mit den beiden Oberärzten hinzugezogen. Herr Schieseck war in der Vergangenheit bereits mehrfach für die Klinikum Bayreuth GmbH tätig.
Über Abstimmungsergebnisse im Aufsichtsrat ist Stillschweigen zu wahren. Die Angaben, die Herr Gerhards dazu macht, sind unrichtig.
Herr Gerhards wird als Anwalt für Arbeitsrecht wohl wissen, dass eine Kündigung ein juristischer Vorgang ist. Insofern ist es sinnvoll, Juristen auch an der Information des Aufsichtsrates zu beteiligen, um alle Aspekte voll umfänglich darstellen zu können.