Die Bundesregierung hat die Eckpunkte ihres Gebäudemodernisierungsgesetzes vorgelegt. Bekannt ist: Es wird keine Vorgabe mehr geben, dass neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Fossile Energieträger haben wieder freie Fahrt – allerdings mit Einschränkungen: Neu eingebaute Gasheizungen müssen ab 2029 zu zehn Prozent und später ansteigend mit klimafreundlichem Brennstoff wie Biomethan befeuert werden („Bio-Treppe“). Und für den gesamten Gasbedarf im Wärmebereich soll es ab 2028 eine „Grüngasquote“ geben – zunächst von einem Prozent und ebenfalls mit weiterem stufenweisen Anstieg.
Klimafreundlich heizen Warum Oberfranken neues Biogas braucht
Michael Ertel 08.03.2026 - 07:00 Uhr