Dresden - Die beiden wegen der Klebe-Attacke auf die "Sixtinische Madonna" in der Gemäldegalerie Alte Meister Dresden Verurteilten leisten Schadenersatz. Sie stimmten in dem vom Freistaat angestrengten Verfahren bei einer Zivilkammer am Landgericht Dresden überraschend einem Vergleich zu. Danach müssen sie bis zum 1. März 2025 eine Summe von 5.500 Euro zahlen. Zudem akzeptierten sie, dass der Anspruch aus einer "vorsätzlichen strafbaren Handlung" resultiert und verpflichteten sich, künftig an keiner derartigen Aktion teilzunehmen, bei der die staatliche Kunst beschädigt werden könnte.